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Uri

Schwerverkehr: Zwei Drittel sind korrekt unterwegs

Insgesamt musste die Kantosnpolizei Uri im vergangenen Jahr knapp 10'000 Verkehrsregelverstösse ahnden, vor allem bei der Betriebssicherheit und bei den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.
Im Kanton Uri wurden im vergangenen Jahr total 16'407 Schwerfahrzeuge kontrolliert, der grösste Teil davon im Schwerverkehrszentrum in Erstfeld. (Bild: Keystone/Eveline Beerkircher, Erstfeld, 18. Februar 2019)

Bruno Arnold

In 5750 (Vorjahr: 6070) Stunden hat die Kantonspolizei Uri im Jahr 2018 rund 16'407 (17'642) Schwerfahrzeuge auf der Strasse kontrolliert. 91,4 Prozent stammten aus EU-Ländern und übrigen Staaten, 8,6 Prozent waren in der Schweiz immatrikuliert. Der Grossteil der Kontrollen erfolgt im Schwerverkehrszentrum (SVZ) in Erstfeld (2018: 4618 Stunden). Alle schweren Motorwagen, die nach Süden unterwegs sind, müssen die Autobahn in Erstfeld verlassen und grundsätzlich das SVZ durchfahren. «Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Anlieferung im Urner Unterland, die uns bei der Ausfahrt nicht auffällig erscheinen», sagt Stefan Simmen, Chef des SVZ Erstfeld. «Diese können auf der A2-Ausfahrt – statt nach rechts ins SVZ – nach links abbiegen.»

Grundsätzlich Stichproben nach Zufallsprinzip
 

Bei den Kontrollen im SVZ handelt es sich gemäss Simmen grundsätzlich um Stichproben nach dem Zufallsprinzip:

«Stellen die Mitarbeiter jedoch Fahrzeuge, Fahrer oder Ladungen fest, die augenfällig in einem nicht gesetzeskonformen Zustand sind, werden diese aus Gründen der Verkehrssicherheit primär zur Kontrollstelle gewiesen.»

Von den 16'407 im vergangenen Jahr kontrollierten Schwerfahrzeugen waren 10'714 respektive 65,3 Prozent korrekt unterwegs. Bei den übrigen 5693 wurden total 9708 Verkehrsregelverstösse geahndet. «Positiv ist, dass die Tatbestände in den Bereichen Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, Betriebssicherheit und Umladungen, welche die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer betreffen könnten, rückläufig sind», freut sich SVZ-Chef Stefan Simmen. «Dies beweist, dass unsere Kontrollen Wirkung zeigen.»

11 (20) Prozent der Beanstandungen betrafen Verstösse gegen die Arbeitszeit- und Ruhebestimmungen (ARV). Häufigste Ursache war die Falschbedienung des digitalen Fahrtenschreibers. 2018 wurden insgesamt 3 Fahrerkarten an das Bundesamt für Strassen (Astra) weitergeleitet. Dies geschieht, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, ein anderer Fahrer die Karte benutzt respektive benutzt hat oder wenn die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde. Zwei Chauffeure besassen je eine Fremdkarte und ein Chauffeur war mit zwei persönlichen Karten unterwegs.

Betriebssicherheit ist das grösste Problem

86 (91,4) Prozent der Verstösse betrafen die Betriebssicherheit. Darunter fallen Fahrzeuge, die nicht vorschriftsgemäss oder nicht betriebssicher unterwegs sind. Aufgrund gravierender Mängel mussten insgesamt 2754 Schwerfahrzeuge stillgelegt werden. Bei 120 Schwerfahrzeugen (-14,9 Prozent) wurde wegen Nichtbefolgens der Vorschriften zur Ladungssicherung und/oder zur Lastverteilung eine Umladung angeordnet. Wiederum viele Mängel gab es im Bereich Fahrzeugtechnik (4594), vor allem bei den Reifen (1241) und Bremsen (793). Ein weiterer grosser Teil der Beanstandungen fiel erneut beim Gewicht (2021) und den Dimensionen (1526) an, gefolgt von Tatbeständen der Ladungssicherung (113) und diversen anderen Übertretungen (152) wie Geschwindigkeit, Telefonieren am Steuer oder Missachten von Signalen oder der S-Verordnung.

Im Bereich der Aufdeckung von AdBlue-Manipulationen kam es zu 36 Beanstandungen (Euro-Norm 5). Sämtliche beanstandeten Schwerfahrzeuge stammten aus EU- oder übrigen Staaten. Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte ist eine Lizenz sowohl im Binnen- wie auch im grenzüberschreitenden Verkehr obligatorisch. In diesem Bereich wurde eine Zunahme der Verstösse um knapp 80 Prozent festgestellt. 2018 musste wegen Verstössen gegen die Lizenzbestimmungen des Bundes 16-mal dem Bundesamt für Verkehr (BAV) Meldung erstattet werden.

11 Chauffeure ohne Führerausweis erwischt

Wie 2018 erfolgten rund 50 Verzeigungen wegen der Nichteinhaltung von Sonderbewilligungen im Ausnahmetransportbereich, 78 wegen Verstössen gegen das Nacht- und Sonntagsfahrverbot (+16,4 Prozent). Rund 50 Chauffeure konnten keinen berufsqualifizierenden Zusatzausweis vorweisen, 11 Chauffeure waren ohne Führerausweis unterwegs. Diese Zahl hat sich im Gegensatz zu 2018 fast verdreifacht. 28 Chauffeure (+75 Prozent) wurden wegen Alkohols am Steuer angezeigt. Simmen betont:

«Diese festgestellten Zunahmen sind aber rein zufällig, genauso wie die Kontrollen. Es wurde in diesen Bereichen nicht stärker kontrolliert.»

Wie 2018 wurden 3 Missachtungen der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse rapportiert. «Die Kantonspolizei kontrolliert diesbezüglich insbesondere die Tunnelvorschriften, bei welchen die Durchfahrt mit Gefahrengut teilweise oder ganz verboten ist», so der SVZ-Chef.

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