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Zug

Schwarzarbeiterin in Cham wird festgenommen und des Landes verwiesen

Bei einer Kontrolle in einem Chamer Restaurant stiess die Zuger Strafverfolgungsbehörde auf eine Schwarzarbeiterin. Die Frau wurde festgenommen und des Landes verwiesen. Der Betreiber wurde angezeigt.

(elo) Am Montag, 15. Juli, führte die Zuger Strafverfolgungsbehörde in einem Chamer Restaurant eine Kontrolle durch. Wie die Behörde am Dienstag mitteilt, wurde dabei eine 43-jährige Mazedonierin festgenommen, welche über keine entsprechende Arbeitserlaubnis verfügte und somit illegal als Reinigungskraft in dem Restaurant arbeitete.

Die Schwarzarbeiterin wurde durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Durch das Amt für Migration wurde sie aufgrund ihrer Drittstaatsangehörigkeit des Landes verwiesen. Ausserdem erhielt sie ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und das Gebiet der Schengener Staaten.

Der Betreiber des Restaurants muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Ihm werden Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz vorgeworfen.

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