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Zug

Schwarzarbeit: Fünfmal mehr Kontrollen in Zug

Gemäss nationalem Bericht ist die Anzahl Personenkontrollen in Zug in den letzten drei Jahren markant angestiegen. Dies sei auch auf zunehmenden Druck aus anderen Kantonen zurückzuführen, erklärt der zuständige Amtsleiter.
Im Zuger Baugewerbe wurden 2018 besonders oft Kontrollen gegen Schwarzarbeit durchgeführt. (Symbolbild: Stefan Kaiser, 8. Juni 2013)

Laura Sibold

Mitarbeiter im Baugewerbe, in einem Restaurant oder in einem Coiffeursalon, die schwarz und somit ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeiten: Immer wieder stossen Einsatzkräfte auch im Kanton Zug auf solche Szenen. Erst Anfang Juni führte die Zuger Polizei mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit mehrere Kontrollen gegen Schwarzarbeit durch. Dabei trafen die Einsatzkräfte in Gastronomiebetrieben in Zug und Cham Arbeitnehmer aus Osteuropa an, die keine Arbeitserlaubnis hatten. Zudem ging bei Kontrollen in Zug eine ungarische Prostituierte ins Netz, die nicht ordentlich im Meldeverfahren registriert war.

Solche Einsätze finden in allen Kantonen statt. Die Anzahl Personenkontrollen in Zug ist in den letzten Jahren jedoch förmlich explodiert, wie ein Blick in den kürzlich publizierten Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigt. Fanden 2016 noch 52 Personenkontrollen statt, waren es 2017 mit 267 Kontrollen bereits fünfmal mehr. Im vergangenen Jahr gab es 219 Personenkontrollen.

Zug ist weniger exponiert als andere Kantone

Laut Bernhard Neidhart, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, das im Kanton Zug das Kontrollorgan zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist (siehe Box), basiert diese Zunahme auf zwei Gründen. «Die Personenkontrollen wurden aufgrund eines leicht zunehmenden Drucks auf den Zuger Markt aus anderen Kantonen erhöht», erklärt Neidhart. Zudem habe der Sprung von 2016 auf 2017 mit einer Harmonisierung der Erfassung mit den anderen Kantonen zu tun. So wurden ab 2017 auch Fälle erfasst, welche an die Koordinationsstelle gelangten, ohne dass eine Übertretung sichtbar oder nachweisbar war. Analog zur Zunahme bei den Personenkontrollen ist in den letzten Jahren auch die Anzahl Betriebskontrollen in die Höhe geschnellt. Wurden 2016 lediglich 24 Betriebskontrollen durchgeführt, war die Zahl in den vergangenen zwei Jahren rund dreimal höher (2017: 67 Kontrollen, 2018: 58 Kontrollen).

Ein Blick auf die anderen Kantone zeigt jedoch, dass die erwähnten Zahlen keineswegs alarmierend sind. Im Kanton Zug finden nämlich zahlenmässig am wenigsten Betriebskontrollen statt. Werden im Schweizer Durchschnitt 165 Kontrollen pro 10 000 Betriebe durchgeführt, sind es im Kanton Zug gerade einmal 30 an der Zahl. Ist Schwarzarbeit im Zugerland somit weniger ein Thema als im Rest der Schweiz? Bernhard Neidhart bestätigt dies. «Tatsächlich ist der Kanton Zug aufgrund seiner spezifischen wirtschaftlichen Übersichtlichkeit viel weniger exponiert als die anderen Kantone.» Zudem habe der Kanton Zug bisher darauf verzichtet, Doppelnennungen im Bereich Schwarzarbeit und flankierende Massnahmen statistisch darzustellen, obwohl inhaltlich in einigen Fällen eine doppelte Nennung möglich wäre. Diese Doppelnennung werde aber ab Vollzugsjahr 2019 eingeführt, um die Vergleichbarkeit der Daten mit anderen Kantonen zu erhöhen.

Auffällig an den Zuger Zahlen im Seco-Bericht ist auch, dass praktisch alle Betriebskontrollen und zwei Drittel der Personenkontrollen aufgrund eines konkreten Verdachts auf Schwarzarbeit durchgeführt werden. Damit liegen die Zuger deutlich über dem Schweizer Durchschnitt.

Schwarzarbeit wird auch mit hohen Bussen bestraft

Danach gefragt, in welchen Branchen Schwarzarbeit im Kanton Zug vor allem vermutet werde, verweist der Abteilungsleiter auf die nationale Statistik. Wie im Rest der Schweiz fanden im vergangenen Jahr auch im Kanton Zug die meisten Kontrollen im Bau- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe und im Bereich Prostitution statt. Vereinzelt gab es im Kanton Zug auch Kontrollen in Coiffeursalons.

Werden Schwarzarbeiter erwischt, haben sie mit hohen Geldbussen zu rechnen. So erhielten auch die eingangs erwähnten Gastronomiebetreiber in Zug und Cham je eine Verwaltungsbusse von mehreren hundert Franken. Der ungarischen Prostituierten wurde ebenfalls eine Busse von mehreren hundert Franken auferlegt sowie die Weiterarbeit untersagt.

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