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Luzern

Schutzverband will zusätzliche Zivilflüge auf dem Flugplatz Emmen verhindern

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt will Militärflugplätze langfristig vermehrt für zivile Flüge nutzen. In Emmen fordert man deshalb eine zeitliche Beschränkung solcher Flüge.
Auch künftig sollen hauptsächlich Militärjets in Emmen landen – hier eine F/A-18 im Anflug auf den Militärflugplatz. (Bild: Pius Amrein, 4. Juli 2018)

Beatrice Vogel

Die Nachfrage für Passagierflüge wird in den kommenden Jahren stark zunehmen, so die Prognose des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl). Gleichzeitig ist ein Ausbau oder Neubau von Flughäfen im dicht besiedelten Gebiet der Schweiz kaum möglich. Der Bund will deshalb die vorhandenen Kapazitäten ausschöpfen. Sprich: Ehemalige Militärflugplätze sollen in zivile umgewandelt, bestehende zumindest zivilaviatisch mitbenutzt werden. Dies ist im neuen Konzeptteil des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) – dem Raumplanungsinstrument des Bundes für die Luftfahrtanlagen – festgehalten. Dieser war kürzlich zur öffentlichen Mitwirkung ausgeschrieben.

Die Planung weckt Misstrauen beim Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Emmen (SFE). «Der Bund lässt sich damit eine Hintertür für einen Zivilflugplatz Emmen offen», glaubt SFE-Präsident Luzius Hafen. Zwar soll Emmen gemäss SIL neben Meiringen und Payerne auch langfristig für den Kampfjetbetrieb genutzt werden (von den Flugplätzen Buochs und Sion soll sich die Luftwaffe hingegen zurückziehen, und in Dübendorf soll lediglich eine militärische Helikopterbasis bestehen bleiben) – dennoch ist Luzius Hafen skeptisch. «Man konnte das in Dübendorf verfolgen, wo der Bund nach dem Rückzug des Militärs plötzlich Business-Jets erlauben will, trotz Widerstand der Bevölkerung.»

Mehr Flugbewegungen, mehr Lärm

Noch stärker als das Hintertürchen eines potenziellen Zivilflugplatzes beunruhigt den Emmer Schutzverband eine Ausnahmeregelung zur Lärmbelastung. Im SIL heisst es nämlich: Wo die Immissionsgrenzwerte bereits durch den militärischen Flugbetrieb überschritten werden, dürfe die Lärmbelastung durch die zivile Mitbenützung nicht zu einer wahrnehmbaren Erhöhung der Gesamtlärmbelastung führen. Das klingt grundsätzlich positiv, schliesslich soll sich der Lärm nicht vermehren. Für Hafen ist diese Formulierung allerdings «gefährlich und inakzeptabel».

Das Problem dabei ist die rechnerische Ermittlung von Fluglärm mittels Dezibel. Da Kampfjets viel lauter sind als zivile Flugzeuge, würden durch diese Formulierung umso mehr zivile Flüge ermöglicht, je stärker die Immissionsgrenzwerte durch den militärischen Flugbetrieb überschritten werden. Hafen veranschaulicht: «Der Lärm von Rasenmähern wird durch den eines Presslufthammers übertönt. Um den Lärmpegel des Presslufthammers zu erreichen, kann man zig Rasenmäher laufen lassen.» Da anders als im Beispiel die Kampf- und Privatjets nicht gleichzeitig starten oder landen können, würden zwar rechnerisch die Grenzwerte nicht überschritten, in der Realität sei jedoch jeder zusätzliche Flug wahrnehmbar.

Begrenzung der Flüge zu einschränkend

Aus diesem Grund fordert der Schutzverband, dass bei einem Überschreiten der Grenzwerte durch die Militärflugzeuge, der zivile Flugbetrieb zeitlich eingeschränkt wird, und zwar auf die Flugbetriebszeiten des militärischen Betriebs. «Wir akzeptieren die zivile Mitbenützung des Flugplatzes, beispielsweise durch die Ruag. Doch wir wollen keine Luxusnutzung von Privatjets, die spätabends landen», so Hafen. Durch die zeitliche Beschränkung würden solche Flüge automatisch wegfallen.

Doch warum werden überhaupt rechnerische Grenzwerte statt einer Begrenzung der Flugbewegungen festgelegt? Ausschlaggebend dafür sei der Flottenmix, heisst es beim Bazl auf Anfrage. «Verändert sich der Flottenmix, etwa durch leisere Flugzeuge, wäre eine rein zahlenmässige Obergrenze eine zu starke Einschränkung für den zivilen Flugbetrieb.» Ob der Flugplatz Emmen dereinst zivil genutzt werden soll, kann man heute nicht sagen. «Langfristig klar festlegen, welcher Flugplatz für welche Art von Flugverkehr genutzt werden soll, ist nicht möglich. Wir wissen heute nicht, welche Standort-Bedürfnisse die Luftwaffe in 20 oder 30 Jahren haben wird, oder ob in einer Region ein Bedürfnis für Businessflüge entsteht.» Ziel der Luftfahrtpolitik sei, das Bedürfnis nach Flugreisen aus oder in die Schweiz zu befriedigen.

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