notifications
Zug

Schochenmühle: Vor dem Abbruch soll der Gemeinderat diskutieren

Ein Abriss des historischen Bauernhauses geht gar nicht, finden zwei Mitglieder des Zuger Stadtparlaments: Mit einer Motion verlangen sie, das endgültige Ende des Bauernhauses vorderhand zu sistieren.
Schochenmühle Zug: Das abgebrannte Haus an der Schochenmühlestrasse soll abgerissen werden. (Stefan Kaiser (zug / Luzerner Zeitung)

Harry Ziegler

«Laut der Medienmitteilung von letzter Woche begeht der Stadtrat einmal mehr den bequemsten Weg und will beim historischen Bauernhaus Schochenmühle den Abbruchhammer auffahren lassen.» So leiten die Gemeinderäte Ignaz Voser und Martin Iten (beide CSP) eine Motion ein, in der sie verlangen, dass vor dem geplanten Abbruch unter anderem eine politische Diskussion im Stadtparlament geführt wird. Bis dahin soll der Abrissentscheid sistiert, das Geschäft der Bau- und Planungskommission (BPK) vorgelegt werden. Ignaz Voser ist Mitglied dieser Kommission.

Das aus dem Jahr 1799 stammende Bauernhaus in der Schochenmühle brannte in der Nacht auf den 6. März 2018. Rund die Hälfte der Substanz des Hauses wurde dabei vernichtet. Im Juni 2018 beriet der Grosse Gemeinderat (GGR) einen parlamentarischen Vorstoss bezüglich einer Häufung von Bränden in der Stadt. In der Debatte bedauerte ein grösserer Teil der Votanten den vom Stadtrat vorgeschlagenen Abbruch des Hauses an der Schochenmühlestrasse 2. Sie verlangten eine Reparatur. Eine Anfrage an den Kanton ergab, dass ein Wiederaufbau zwar möglich sei, aber davon abhänge, wie der Kantonsrat bezüglich des Autobahn-Halbanschlusses in der Ammansmatt entscheide. Ende 2020 hat das Kantonsparlament beschlossen, den Halbanschluss im Richtplan zu belassen, weshalb ein Wiederaufbau am bestehenden Standort nicht bewilligt werden könne.

Der Verbleib des Halbanschlusses im Richtplan sowie die negativen Abklärungen möglicher Ersatzstandorte, haben den Stadtrat schliesslich dazu gebracht, den Entscheid zu fällen, die Brandruine abreissen zu lassen. Diesen Beschluss hat der Stadtrat kommuniziert, ohne – und daran stören sich die beiden Parlamentarier – vorgängig eine parlamentarische Debatte geführt zu haben.

Moralische Pflicht zur Debatte

«Der Stadtrat ist zwar rechtlich nicht verpflichtet, die politischen Gefässe zu konsultieren, aber aus unserer Sicht mindestens moralisch», erklärt Motionär Martin Iten. «Das Geschäft Schochenmühle wurde bereits in verschiedenen Konstellationen besprochen, auch medial. Die letzten Signale seitens des Stadtrates vom Oktober 2019 waren, dass das Haus wiederaufgebaut werden soll, auch damals in Kenntnis des Richtplanes.» Und inklusive Terminplan. Dadurch habe der Stadtrat das Parlament im Glauben gelassen, dass das Bauernhaus gerettet würde. Mindestens so lange, bis der Stadtrat am 25. Januar den Abbruchentscheid bekanntgab.

Der Stadtrat habe sich, so Iten, «damals offenbar auch in Absprache mit BPK und GPK selber einen politischen Prozess vorgegeben – und jetzt nicht eingehalten». Die beiden Motionäre sind der Meinung, dass «zumindest die Bau- und Planungskommission der Stadt vor einem endgültigen Entscheid hätte konsultiert werden müssen. Mit unserem Vorstoss erhoffen wir nun, dass die Sache wenigstens im GGR besprochen wird».

Weder Wiederauf- noch Neubau

In der Mitteilung des Stadtrats vom 25. Januar wird André Wicki, Vorsteher des Finanzdepartements, folgendermassen zitiert: «Der Kantonsrat hat Ende 2020 entschieden, den Autobahn-Halbanschluss Ammansmatt im Richtplan zu belassen. Dieser Richtplaneintrag verunmöglicht nun einen Wiederaufbau oder einen Neubau am bestehenden Standort.» Der Stadtrat habe in der Folge umfangreiche Abklärungen bezüglich eines Wiederaufbaus gemacht und insgesamt fünf alternative Standorte geprüft.

Diese hätten sich aber alle als ungeeignet erwiesen, sei aus städtebaulichen, planerischen oder finanziellen Gründen. Ein Abbruch sei wegen des kantonalen Richtplans und fehlender Standortmöglichkeiten somit unumgänglich. Denn laut Wicki sei der vom Kantonsrat verabschiedete Richtplan zu respektieren.

Dem Stadtparlament bleibt bei dieser Ausgangslage – wenn überhaupt – nur das Murren. Ob Stadt-, Regierungs- oder Kantonsrat oder alle drei Behörden als Sündenböcke herhalten werden, macht kaum einen Unterschied. Das alte Bauernhaus wird wohl ersatzlos abgerissen werden.

Kommentare (0)