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Luzern

Schlechte Noten für Luzerner Sonderschulen: 60 Prozent der Zeugnisse fehlerhaft

Bei den fünf kantonalen Sonderschulen wiesen von 150 Zeugnissen 90 Fehler auf. So fehlten etwa wichtige Dokumente oder gar Noten. Um die Fehlerquote zu reduzieren, handelt die zuständige Dienststelle nun.
Zeugnisse sind amtliche Dokumente und müssen korrekt erstellt werden. (Symbolbild: Philipp Schmidli)

Yasmin Kunz

Von 150 überprüften Zeugnissen an den fünf kantonalen Sonderschulen waren 90 fehlerhaft. Das geht aus dem aktuellsten Schulaufsichtsbericht der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern (DVS) hervor. 60 Prozent der durch die DVS-Schulaufsicht stichprobenartig geprüften Zeugnisse wiesen also Mängel auf. DVS-Leiter Charles Vincent sagt:

«Das ist natürlich eine zu hohe Fehlerquote und kann so nicht akzeptiert werden.»

Man müsse allerdings auch berücksichtigen, dass es sich meistens um formale Fehler gehandelt habe, so Vincent.

Das heisst etwa, dass gewisse Dokumente wie Merkblätter, Verordnungen, die dem Zeugnis beigelegt werden müssen, gefehlt haben oder eine alte Version davon beigelegt wurde. «Das erschwert den Erziehungsberechtigten das Lesen und Interpretieren der Zeugnisse. Ferner geht aus dem Schulaufsichtsbericht hervor, dass etwa anstelle von einer Note ein «besucht» eingetragen wurde oder dass unzulässige administrative Bemerkungen eingetragen waren.

Warum sind die Zeugnisse – ein amtliches Dokument – also nicht korrekt ausgefüllt? Vincent äussert dazu die Vermutung, dass den Lehrpersonen zu wenig bewusst ist, dass Zeugnisse amtliche Dokumente sind und diese nur vollständig gelesen werden können, wenn alles vorhanden ist. «Vielleicht wird der formalen Richtigkeit auch zu wenig Bedeutung beigemessen, da die Gewichtung auf der inhaltlichen Beurteilung liegt.» Dies sei grundsätzlich zu begrüssen, dennoch müssten Zeugnisse korrekt ausgestellt werden.

Wo Noten fehlen, braucht es eine Korrektur

Charles Vincents Dienststelle fordert nun von den Schulleitungen, diese Thematik aufzunehmen und von den Lehrpersonen zu verlangen, dass die Zeugnisse auch formal korrekt sind. Vincent:

«Dort, wo auch inhaltlich falsche Zeugnisse ausgestellt worden sind – wenn etwa anstelle von Noten nur ein ‹besucht› eingetragen wurde – verlangen wir eine umgehende Korrektur.»

Er weist zudem darauf hin, dass ein Teil der Schüler der Sonderschule, nämlich jene mit einer geistigen Behinderung, keine Noten als Beurteilung haben. Aufgrund der grossen Zahl an Beanstandungen wird natürlich im nächsten Schuljahr nachgefragt, ob die notwendigen Korrekturen vorgenommen wurden.

Damit die Fehlerquote reduziert werden kann, sind nun Massnahmen realisiert worden. So werden die Beilagen gestrafft und für weitergehende Hinweise «wird auf die Homepage der DVS verwiesen. Dann sehen die Eltern auf jeden Fall immer die aktuell gültigen Regelungen», hält der Dienststellenleiter fest.

Die Ausstellung der Zeugnisse wird in unregelmässigen Zeitabständen von der Schulaufsicht überprüft, die letzte fand im Schuljahr 2012/13 statt. Gemäss den internen Themenplanungen der Schulaufsicht wird die nächste Überprüfung in vier bis fünf Jahren erfolgen. Die Sonderschulen, die aktuell 440 Schüler zählen, wurden heuer erstmals kontrolliert. Die zu prüfenden Bereiche sind nicht abschliessend gesetzlich geregelt und werden jeweils jährlich von der DVS-Geschäftsleitung festgelegt.

Stellt sich die Frage, ob bei dieser Fehlerquote eine Überprüfung aller Zeugnisse der Sonderschulen angezeigt wäre. Charles Vincent verneint: «Es ist nicht die Aufgabe der Dienststelle, sondern jene der Schulleitungen» und fügt an: «Wenn aber inhaltliche Mängel bestehen, kontrollieren wir die Anpassungen eng, damit die Lernenden auch erhalten, was ihnen zusteht.»

Junge Lehrer müssen angeleitet werden

Pirmin Hodel, Präsidenten des Verbandes der Schulleiter der Volksschulen des Kantons Luzern, hält fest: «Schulleitungen müssen das Ausstellen der Zeugnisse lenken, damit das Dokument einheitlich und den rechtlichen Standards getreu ausgestellt wird.» Speziell jüngere Lehrpersonen müssten bei diesem Prozess angeleitet werden, damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten würden, so Hodel. An der Schule Willisau, wo Pirmin Hodel Schulleiter ist, wird beispielsweise Ende Semester «eine Demoversion aufgelegt, damit alle Klassenlehrpersonen die neusten Begleitdokumente in der richtigen Reihenfolge der Zeugnismappe beifügen».

Hodel betont, dass nur in wenigen Fällen die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden. «Die Situation ist keinesfalls Besorgnis erregend.» Dass falsche Noten in einem Zeugnis auftreten, sei seit dem digitalen Zeugnisprogramm kaum mehr der Fall, anders als vor 20 Jahren, wo die Zeugnisse noch von Hand geschrieben werden mussten.

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