Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Zug
«Schläger von Baar» wird stationär behandelt
Im August 2017 hat der Mann vor der Postfiliale in Baar eine junge Frau und deren Stieftochter angegriffen. Das Obergericht hat nun gleich entschieden wie bereits das Zuger Strafgericht. Die Berufung des Mannes wurde damit abgewiesen.
Das Zuger Obergericht stützt das Urteil des Strafgerichts, wonach ein 36-jähriger Mann die Tatbestände der versuchten einfachen Körperverletzung sowie der versuchten schweren Körperverletzung erfüllte.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.