Zug

«Schläger von Baar» wird stationär behandelt

Im August 2017 hat der Mann vor der Postfiliale in Baar eine junge Frau und deren Stieftochter angegriffen. Das Obergericht hat nun gleich entschieden wie bereits das Zuger Strafgericht. Die Berufung des Mannes wurde damit abgewiesen.
Das Zuger Obergericht stützt das Urteil des Strafgerichts, wonach ein 36-jähriger Mann die Tatbestände der versuchten einfachen Körperverletzung sowie der versuchten schweren Körperverletzung erfüllte.

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