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Schläger von Baar kommt vor Gericht

Der Mann, der am 16. August 2017 auf offener Strasse in Baar eine Mutter und deren Stieftochter brutal verprügelte, kommt vor Gericht. Eine klassische Haftstrafe erwartet ihn aber nicht. Die Staatsanwaltschaft geht von vollständiger Schuldunfähigkeit aus.
Die Dorfstrasse in Baar kurz nach der Tat. Bild: Zuger Polizei

Die Brutalität der Tat schockierte. Am Nachmittag des 16. August 2017 wurde eine damals 25-Jährige vor der Postfiliale in Baar von einem damals 34-Jährigen angegriffen. Der Mann, der von Zeugen als schwarz gekleidet mit Glatze beschrieben wurde, warf die Frau zu Boden und trat unaufhörlich auf sie ein, vor allem auf ihren Kopf. Zudem habe er sie laut angeschrien, dass sie sein Leben zerstört habe. Sie erlitt leichte bis mittelschwere Verletzungen.

Zuvor hatte er schon die damals 14-jährige Stieftochter attackiert. Das Kleinkind und das Baby, die ebenfalls vor Ort waren, konnten hingegen noch rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Nur durch das beherzte Eingreifen mehrerer Passanten wurde Schlimmeres verhindert. Sie hielten den Mann fest, bis die Polizei eintraf. Er kam danach in Haft und war geständig.

Am 10. Juli wird verhandelt

Von Seiten Polizei wurde danach nicht mehr oft über den Vorfall kommuniziert. Neues kann nun der Liste der Verhandlungstermine des Zuger Strafgerichts entnommen werden. Dieser zufolge ist der Mann der einfachen Körperverletzung und der versuchten schweren Körperverletzung (eventuell versuchter Tötung) angeklagt. Die Verhandlung findet am 10. Juli statt. Als Motiv wird eine Reaktion auf frühere Feindseligkeiten beziehungsweise Provokationen seitens des Umfelds der Opfer angegeben.

In einem Gespräch mit unserer Zeitung im November 2017 hatte das Opfer zur Vorgeschichte gesagt, dass der Täter sie und ihre Familie schon seit mehreren Jahren gestalkt habe. «Ja, ich habe mir im Nachhinein schon überlegt, ob ich seine Drohungen vielleicht hätte ernster nehmen sollen, jetzt, wo ich leider weiss, wie ernst sie gemeint waren.» Sie hatte sich damals physisch bereits recht gut erholt, berichtete aber noch von Ängsten und Gleichgewichtsproblemen.

Dem Täter selbst, machte sie jedoch keine grosse Vorwürfe. Sie schien bereits zu wissen, was der Blick auf die Liste der Verhandlungstermine nun bestätigt. Zur Frage der beantragten Strafe steht dort: «Die Staatsanwaltschaft geht von einer vollständigen Schuldunfähigkeit des Beschuldigten aus und verlangt folglich einen Freispruch.» Beantragt wird die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme.

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