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Schattdorf: Angepasste Gemeindeordnung liegt auf

Die revidierte Schattdorfer Gemeindeordnung soll an das neue Gemeindegesetz angepasst werden.
Die Gemeinde Schattdorf passt ihre Gemeindeordnung an. (Bild: Pius Amrein (Schattdorf, 2. Oktober 2019))

Marielle Heeb

Am 1. Juni 2017 ist in Schattdorf das neue Gemeindegesetz (GEG) in Kraft getreten. Laut einer Medienmitteilung der Gemeinde Schattdorf erfordere dieses nun verschiedene Anpassungen auf Gemeindeebene. So verlangt das Gesetz, die Gemeindeordnung dem kantonalen Recht anzupassen, eine Verfahrensordnung für die Gemeindeversammlung und eine weitere für die Behörden zu schaffen.

Aufgrund des Anpassungsbedarfs, basierend auf praktischen Erfahrungen der vergangenen sechs Jahre und Beschlüssen zur Reorganisation der Verwaltungsführung, habe sich der Gemeinderat Schattdorf entschieden, der Gemeindeversammlung eine gesamthaft revidierte, aber inhaltlich nur sanft geänderte Gemeindeordnung vorzulegen. Das Ziel des Gemeinderates ist es, dass die Gemeinde Schattdorf über eine praxisnahe Gemeindeordnung verfüge, welche das neue Gemeindegesetz widerspiegle.

Die Totalrevision der Schattdorfer Gemeindeordnung befindet sich derzeit in der ortspolitischen, ordentlichen Vernehmlassung. Der Gemeinderat beabsichtigt, die neue Gemeindeordnung der Gemeindeversammlung am 11. Mai 2020 zur Genehmigung vorzulegen.

Interessierte Schattdorferinnen und Schattdorfer haben im Vorfeld der Gemeindeversammlung ebenfalls die Möglichkeit die Vernehmlassungsvorlagen zu den erwähnten Rechtstiteln ab sofort im Gemeindehaus oder auf www.schattdorf.ch einzusehen.

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