Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein vor Ort verbunden und ist geprägt von subjektiven Bewertungskriterien. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte nach objektiveren Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden.
Der Regierungsrat will, dass durch die neue Schätzungsmethode die Steuereinnahmen unter dem Strich in gleicher Höhe wie bisher ausfallen. Die Urnerinnen und Urner werden voraussichtlich am 15. Mai über die nun im Landrat gutgeheissene Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri befinden. (MZ)