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Kommentar «Chefsache»

Saubere Energie auf kürzerem Weg – das ist gut so

Der Luzerner Regierungsrat will die Stromproduktion aus Windkraft versiebzigfachen. Darum soll auch der Bewilligungsweg verkürzt, die Mitsprache der Gemeinden auf Stufe Richtplan beschnitten werden. Verträgt sich das mit unserem Föderalismus?

Windkraftanlage auf der Rengg in Entlebuch – eine von drei im Kanton Luzern.
Bild: Bild: Manuela Jans-Koch (Entlebuch, 8. Januar 2021)

Der Kanton Luzern schiebt eine regelrechte Windkraftoffensive an. Bis zu 60 Windräder sollen künftig Strom produzieren, um dem Ziel Netto null bis 2050 auch auf diesem Weg konsequent näher zu kommen. Der Wind soll jährlich dereinst 250 Gigawattstunden Strom liefern. So viel, um damit ein Viertel der Luzerner Haushalte zu versorgen. Ein gewaltiges Ziel. Regierung und Parlament sind sich grundsätzlich einig.

Heute stehen erst drei Windräder im Kanton Luzern. Sie produzieren gerade mal ein Siebzigstel der angepeilten 250 Gigawatt. Und jedes weitere, auch nur angedachte Projekt ist massiv umstritten: Gemeinden, Anwohner und Schutzverbände, die sich gegen die Anlagen wehren. Dies aus optischen, akustischen, landschaftsschützerischen Gründen oder wegen Schäden durch die Rotoren bei Vögeln und Insekten.

Heisst auch: Die Bewilligungsverfahren laufen harzig, praktisch bei jedem Planungsschritt gibt es Einsprachen. Die Regierung will darum für Beschleunigung sorgen. Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes werden die Gemeinden ein Stück weit entmachtet: Hat die Produktion von erneuerbarer Energie überkommunale Bedeutung, liegt die Kompetenz für den Eintrag im Richtplan nur noch beim Kanton. Dieser Schritt ist ungewohnt, ja regelrecht spektakulär. Verträgt sich das mit unserem Föderalismus? Oder ist das gar eine undemokratische Entwicklung?

Zuerst ganz grundsätzlich: Es ist definitiv notwendig, dass das Tempo beim Produktionsausbau für erneuerbare Energien vor unseren eigenen Haustüren erheblich steigt. Die Abhängigkeit von (unsauberen) Stromimporten aus dem Ausland muss reduziert werden, damit wird auch die Versorgungssicherheit stabilisiert.

Der Kanton Luzern ist mutig, wenn er zu diesem Zweck nun den Bewilligungsweg straffen will. Aber auch dieser Eingriff ist richtig. Denn man kann die gewohnten Prozesse an einem Punkt der Kette unterbrechen, ohne dass der Föderalismus dabei Schaden erleidet. Erstens weil besagte Bewilligungskette eigentlich zu lang geworden ist. Und zweitens, weil allein dies massgeblich ist: Es ist weiterhin sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger mitreden und -entscheiden können, wenn es um den Bau von Stromanlagen geht.

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