Matthias Piazza
Wer in Sarnen eine bewilligungspflichtige Plakatierung oder Werbefläche erstellen will, muss gemäss kantonalem Baugesetz bei der Gemeinde eine Baueingabe einreichen. Bis vor drei Jahren wurden diese Gesuche fast in jedem Fall bewilligt, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten waren. Denn: In den Ortsbildzonen gab es bisher keine Vorgaben zu Plakatierungen (Werbungen von Dritten), und entlang von Strassen mussten bisher einfach die Abstände eingehalten werden.
Nachdem 2017 ein Gesuch für einen Standort eingereicht worden war, der aus Sicht des Gemeinderates nicht geeignet für Reklame gewesen wäre, sowie weitere Anfragen für Plakatierungen eingegangen waren, wurde die rechtliche Lücke einmal mehr offensichtlich. Der Gemeinderat beschloss einen Bewilligungsstopp. Im Auftrag der Gemeinde analysierte die Dost Stadtentwicklung, Luzern, die Ausgangslage der Aussenwerbung im Obwaldner Hauptort. Das Büro, das gemäss eigenen Angaben auch schon andere Gemeinden in Sachen Plakatierung beraten hatte, sprach mit den Betreibern von Reklamestandorten, dem Verein Sarner Fachgeschäfte, der Kantonspolizei Obwalden und der Denkmalpflege.
Form und Farbe müssen Umgebung entsprechen
Nun liegt das Plakatierungsreglement als Teil des Bau- und Zonenreglementes vor. Dabei gilt der Grundsatz, dass Reklameanlagen das Bild der Baute sowie das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen dürfen. Zudem müssen sie sich in Form, Farbe und Ausmass in die Umgebung einordnen und dürfen die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Reklamen an Standorten, die störend wirken, sich nicht in die vorhandenen Siedlungsstrukturen eingliedern oder den Bezug zur Landschaft beeinträchtigen, können nicht bewilligt werden. Auch sind Reklamen in reinen Wohngebieten und in privaten Vorgärten nicht erlaubt.
Die Gemeinde kann gemäss Plakatierungsreglement Werbeträger für Veranstaltungen, Vereins- und Bevölkerungsinformationen zur Verfügung stellen. Für die Nutzung und den Betrieb der Kultursäulen und der Infotafeln erlässt der Gemeinderat Richtlinien.
Konzept verhindere Plakatierungswildwuchs
Gemeindepräsident Jürg Berlinger ist froh um das Regelwerk: «Mit dem Konzept können wir die Plakatierung in gewünschte Bahnen lenken. Das verhindert Plakatierungswildwuchs.» Als weitere wichtige Änderung hebt er die zeitliche Beschränkung von Bewilligungen auf zehn Jahre hervor. Sie verlängern sich automatisch um jeweils fünf Jahre, wenn sie nicht 90 Tage vor Ablauf widerrufen werden.
Dem öffentlichen Auflageprozess sehe man zuversichtlich entgegen. «Mit dem Ziel, die Regelungen einfach zu halten, auch Spielraum zu haben und nur das Notwendige zu ordnen, haben wir einen neuen und aus meiner Sicht guten Ansatz gefunden», sagt Berlinger. Das geänderte Bau- und Zonenreglement liegt nun während 30 Tagen bis am 15. März öffentlich auf (auch auf www.sarnen.ch abrufbar). Es sollte auf Anfang 2022 in Kraft treten.