(rai) Im Grund- und Trinkwasser im Kanton Luzern haben Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil den Höchstwert überschritten, wie die Staatskanzlei Luzern am Donnerstag mitteilt. Das Pflanzenschutzmittel ist gemäss neuer Erkenntnisse nicht ungefährlich. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist ein entsprechendes Anwendungsverbot vom Bundesamt für Landwirtschaft in Kraft. 230 Trinkwasserversorger wurden nun informiert und aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen.
Die Untersuchungen durch die Dienststelle Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit dem Bund kamen zum Ergebnis, dass vor allem Gebiete betroffen sind, in denen verbreitet Ackerbau und Obstbau betrieben wird. Weniger betroffen sind Gebiete entlang der Reuss oder in denen Grünlandnutzung oder Wald dominieren, wie es in der Mitteilung heisst.
Luzerner Trinkwasser bleibt sicheres Lebensmittel
Trotz der erhöhten Werte des besagten Abbauprodukts ist das Luzerner Trinkwasser weiterhin uneingeschränkt konsumierbar und stellt keine Gefahr für die Gesundheit dar. Aufgrund des Vorsorgeprinzips, dass das Trinkwasser also auch für längere Zeit gesund für Mensch und Umwelt bleibt, dürfen die Höchstwerte trotzdem nicht überschritten werden. Um den Schutz des Grund- und Trinkwassers zu gewährleisten werden deshalb regelmässig entsprechende Untersuchungen durchgeführt.