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Luzern

Rote Zahlen: Darum rechnen viele Luzerner Gemeinden mit Defiziten fürs nächste Jahr

Mit Blick auf die kantonale Aufgaben- und Finanzreform budgetieren viele Luzerner Gemeinden fürs 2020 ein Defizit. Einige Gemeinden befürchten gar, künftig die Steuern erhöhen zu müssen.
An einer Sondersession hat der Luzerner Kantonsrat die Aufgaben- und Finanzreform beschlossen. Jetzt zeigen sich bei den Gemeinden die Folgen. (Bild: Nadia Schärli, 18. Februar 2019)

Niels Jost

Gemeinde um Gemeinde präsentiert in diesen Tagen ihr Budget für das Jahr 2020. Dabei fällt auf: Viele rechnen mit roten Zahlen, so etwa die Stadt Luzern, Sursee oder Schenkon. Als Grund werden häufig die zusätzlichen Belastungen durch die kantonale Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18 genannt, welche das Stimmvolk im Mai dieses Jahres mit 56,9 Prozent angenommen hat. Mehr noch: Einige Gemeinden befürchten, in den kommenden Jahren die Steuern erhöhen zu müssen.

Wie hängen die AFR und die Budgets der Luzerner Gemeinden zusammen?

Ein grosser Teil der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform tritt ab nächstem Jahr in Kraft. Wie der Name schon sagt, sieht sie eine Umverteilung der öffentlichen Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden vor. Diese neuen Aufgaben müssen die Gemeinden nun erstmals in ihre Budgets für das kommende Jahr einfliessen lassen.

Wieso wirkt sich die AFR auf gewisse Gemeinden negativ aus?

Im Vorfeld der Abstimmung über die AFR ist der Regierungsrat davon ausgegangen, dass sich die Umverteilung der Aufgaben auf 8 der 83 Gemeinden negativ auswirken wird. Um die finanzielle Belastung abzufedern, erhalten diese acht Kommunen während der nächsten sechs Jahre Ausgleichszahlungen. Nun zeigt sich aber, dass auch in anderen Gemeinden wie Horw, Mauensee oder Udligenswil zumindest im ersten Rechnungsjahr ab Umsetzung der AFR grössere finanzielle Belastungen drohen, als ursprünglich angenommen. Die Gemeinden nennen hierfür zwei wesentliche Gründe: Erstens würden die Berechnungen der AFR auf veralteten Zahlen beruhen und zweitens müsse man teils stärkere Steuerausfälle hinnehmen.

Wurden veraltete Zahlen für die Berechnung der AFR verwendet?

Jein. Die Zahlen aus den Gemeinden für die sogenannten Globalbilanzen, welche alle relevanten Einflussfaktoren für die AFR berücksichtigen, stammen aus einem einzigen Rechnungsjahr, und zwar von 2016. Insofern kann von veralteten Zahlen gesprochen werden, da sich die finanzielle Lage in jeder Gemeinde von Jahr zu Jahr teils stark verändert. Kritiker sagen daher, dass für die Berechnung besser das Mittel mehrerer Jahre hätte berücksichtigt werden sollen. Seitens Kanton heisst es, dass die damals verfügbaren Zahlen für die Auswirkungen der AFR verwendet wurden. Einige Bereiche der kommunalen Einnahmen wie etwa die Sondersteuern weisen allerdings Schwankungen auf, die zu Abweichungen führen können. Auch schwer vorhersehbar ist die Entwicklung der einzelnen Gemeinden. Das führt zu Veränderungen im Finanzausgleich: Weil einige Gemeinden an Ressourcenstärke einbüssen, steigen die Beiträge von Zahlergemeinden wie Luzern und Meggen, aber auch vom Kanton.

Wieso beklagen Gemeinden hohe Steuerausfälle?

Eine zentrale Massnahme der AFR ist der Steuerfussabtausch: Der Kanton erhöht seine Steuern von 1,6 auf 1,7 Einheiten und die Gemeinden müssen ihre Steuerfüsse für das Jahr 2020 einmalig um ebenso eine Zehnteleinheit senken. Zudem erhält der Kanton künftig einen grösseren Anteil der Erträge aus Sondersteuern wie etwa der Grundstückgewinnsteuer. Diverse Kommunen beklagen nun, dass die Steuerausfälle stärker ins Gewicht fallen als die gewinnbringenderen Massnahmen wie etwa die grössere Entlastung bei den Volksschulkosten. Die Folge: In einem Jahr müssen sie mit den ordentlichen Steuern wieder hoch – auf ihr ursprüngliches Niveau oder gar noch höher. Für die Bürger dieser Gemeinden hat die AFR damit eine Steuererhöhung zur Folge. Denn der Kanton wird seinen Steuersatz wohl beibehalten – im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan wird bis 2023 mit einem Steuerfuss von 1,7 Einheiten gerechnet.

Sind Massnahmen vorgesehen, um diese teils negativen Auswirkungen zu beheben?

Wohl kaum. Der neue Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) plant zwar, noch bis Ende Jahr eine Begleitgruppe ins Leben zu rufen, welche die Gemeinden transparent über die Auswirkungen der AFR informieren und sie im Einführungsprozess unterstützen soll. Die Arbeitszeit der Gruppenmitglieder wird aus den ordentlichen Budgets des Kantons und der Gemeinden vergütet. Dass einzelne Massnahmen der Finanzreform angepasst werden, ist höchst unwahrscheinlich. Schliesslich geben erst die Rechnungen von 2020 Aufschluss über die effektiven Auswirkungen der AFR für jede einzelne Gemeinde. Diese dürften Mitte 2021 vorliegen. Bis dahin wird sich der Kanton wohl hüten, Änderungen an der AFR oder am Härtefallausgleich vorzunehmen. Ein anderer Grund ist, dass die Regierung vom Stimmvolk einen klaren Auftrag erhalten hat, nämlich, die AFR umzusetzen. Deshalb ist auch «erst» im Jahr 2024 ein erster Wirkungsbericht über die AFR vorgesehen – und damit allfällige korrigierende Massnahmen.

Was könnte das Bundesgericht noch bewirken?

Zwölf Gemeinden haben gegen die AFR Beschwerde beim Bundesgericht erhoben, unter anderem wegen der Berechnung der Globalbilanzen und wegen des Steuerfussabtausches. Wann das Urteil gefällt wird, ist ebenso wenig bekannt wie die möglichen Auswirkungen, die bis zu einer Ungültigkeitserklärung der «Mega-Reform» und zu einer Wiederholung der Abstimmung führen könnten.
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