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Luzern

Richtplan für Luzern Süd soll durch neues Regelwerk ersetzt werden – Grosser Stadtrat entscheidet im März

Kriens, Horw und Luzern haben für das Entwicklungsgebiet Luzern Süd ein neues Regelwerk erarbeitet. Zentrale Themen darin sind Verkehr, Freizeitanlagen und Grünzonen. Damit das Regelwerk in Kraft treten kann, müssen die drei Gemeinden den bisherigen Richtplan aufheben.
Blick auf das Gebiet Luzern Süd, im Vordergrund ist die Überbauung Mattenhof zu sehen. (Bild: Pius Amrein (Kriens, 25. April 2019))

(spe) Unter der Koordination des Entwicklungsträgers Luzern Plus haben Kriens, Horw und Luzern an einem neuen Richtplan für die Region Luzern Süd gearbeitet. Das neue «Regelwerk Luzern Süd» beinhaltet die Verlagerung des Verkehrs auf flächeneffiziente und umweltfreundliche Verkehrsmittel sowie die Realisierung von öffentlichen Freiräumen, Freizeitanlagen und Grünzonen, wie die Stadt Luzern am Donnerstag mitteilte. Das Regelwerk besteht aus einem regionalen Teilrichtplan und aus einem regionalen Konzept (wir berichteten).

Das Gebiet Luzern Süd erstreckt sich vom Eichhof in Luzern über das Nidfeld, den Mattenhof, den Schlund und Horw Mitte bis zum See in Horw. Auf einer Fläche, die grösser ist als die Luzerner Innenstadt, sollen in den nächsten zwanzig Jahren 10‘000 bis 15‘000 Wohn- und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der Luzerner Stadtrat habe sich bei der Erarbeitung des neuen Plans vor allem für die Abstimmung von Siedlung und Verkehr eingesetzt, insbesondere für die Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und die Vermeidung zusätzlichen Verkehrs durch den Ausbau der Strassen. Der Stadtrat begrüsse zudem, dass die Stadt Kriens ein sozialräumliches Konzept erarbeitet habe, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Als Grundeigentümer der Areale Grabenhof und Hinterschlund sieht die Stadt Luzern eine Vereinbarung mit der Stadt Kriens, auf deren Gebiet die beiden Areale liegen, vor. Grabenhof und Hinterschlund sollen gemeinsam entwickelt werden, um dort öffentliche Freiräume, Freizeitanlagen und Grünzonen zu integrieren.

Im März entscheidet der Grosse Stadtrat

Damit der neue Plan in Kraft treten kann, müssen die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern den bisher geltenden Richtplan «Entwicklungsschwerpunkt Eichhof – Schlund – Bahnhof Horw» aufheben. In Luzern wird der Grosse Stadtrat voraussichtlich am 25. März 2021 darüber entscheiden. Am 23. April 2021 befindet die Delegiertenversammlung von Luzern Plus darüber. Abschliessend genehmigen muss dies dann der Regierungsrat des Kantons Luzern.

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