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Rettung des Kantonsspitals Aarau in Gefahr? Gutachten der Uni Luzern bezeichnet die 240-Millionen-Hilfe als «bundesrechtswidrig» 

Schon im Frühling soll der Grosse Rat des Kantons Aargau über den Rettungsbeitrag von 240 Millionen Franken für das Kantonsspital Aarau (KSA) entscheiden. Nun zeigt ein Gutachten der Universität Luzern  im Auftrag des Verbandes der Privatspitäler: Die Finanzierung durch den Kanton könnte Bundesrecht verletzen. Dieser Zeitung liegt das brisante Papier im Detail vor.
«Rechtliche Zulässigkeit einer Finanzhilfe an das Kantonsspital Aarau (KSA) zwecks Bilanzsanierung»: So lautet der Titel eines Gutachtens, das Bernhard Rütsche, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern, verfasst hat.

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