Ernesto Piazza
Ernesto Piazza
Im Nachgang zu den beiden Gemeindeversammlungen in Reiden (5. Dezember) und Dagmersellen (12. Dezember) sind beim Regierungsrat diverse Stimmrechtsbeschwerden eingegangen. In beiden Fällen müssen sich die Exekutiven in einem ersten Schritt gegenüber dem Kanton zum Sachverhalt äussern. Anschliessend wird der Regierungsrat entscheiden.
In Reiden geht es um das Budget 2019. Dieses wurde zwar mit einem Gewinn von rund 200 000 Franken und gleichbleibendem Steuerfuss von 2,3 Einheiten grossmehrheitlich angenommen. Eine Votantin hatte jedoch dafür plädiert, den Voranschlag zwar zu akzeptieren, gleichzeitig jedoch mittels Antrag verlangt, den Gesamtaufwand von etwa 44 Millionen Franken einer Kürzung von zwei Prozent zu unterwerfen. Nach einer Rechtsmittelbelehrung an der Gemeindeversammlung zog sie ihren Antrag zurück, wie der Willisauer Bote berichtete.
«Stimmbürger rügen einen Verfahrensfehler»
Im Nachgang ist allerdings eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingegangen. «Darin rügen Stimmberechtigte der Gemeinde Reiden einen Verfahrensfehler», erklärt Kathrin Graber, Leiterin Abteilung Gemeinden, auf Anfrage. Diese Abteilung ist für die Verfahrensleitung solcher Beschwerden zuständig. Und weiter sagt sie: Die Beschwerde habe aber keine aufschiebende Wirkung. «Trotz der nicht geklärten Frage besitzt Reiden für das laufende Jahr ein Budget.»
Die Stimmrechtsbeschwerden in Dagmersellen betreffen ebenfalls die Gemeindeversammlung. Dabei geht es um das Traktandum 3 – Teilrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements. Konkret handelt es sich beim Geschäft um die Erweiterung der Deponiezone Hächlerenfeld, Buchs. «Dazu sind mehrere gleichlautende Beschwerden von Stimmbürgern der Gemeinde Dagmersellen beim Regierungsrat eingereicht worden», sagt Graber.
Die Interessengemeinschaft «Stop Deponie Buchs» hatte sich gegen eine Erweiterung der bereits bestehenden Deponie gewehrt. Das Geschäft war jedoch bei einem für Dagmerseller Verhältnisse rekordverdächtigen Aufmarsch an einer Gemeindeversammlung mit 293 Ja- gegenüber 270-Nein-Stimmen knapp angenommen worden.
Eine weitere Stimmrechtsbeschwerde war im Wiggertal im letzten Sommer vom Wikoner Gemeinderat Wolfgang Kunzelmann (SVP) eingereicht worden. Dabei ging es um das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni. Der Regierungsrat lehnte die Beschwerde jedoch ab. Es seien «keine gravierenden Mängel» erkennbar gewesen, welche die Aufhebung des Beschlusses rechtfertigten, erklärte der Wikoner Gemeinderat damals.
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