Mit dem kantonalen Richtplan geht's voran. Als Nächstes legt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Richtplananpassung zur Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung im Kanton zur Genehmigung vor.
Neu werden im kantonalen Richtplan vier Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft festgelegt. Es sind dies die Industriegebiete Sarnen Nord, Gorgen in der Gemeinde Giswil, das Alpnacher Industriegebiet und das Gebiet Hag–Chnewis in Lungern. «Wir wollen neue Unternehmen in bestehenden Industriegebieten ansiedeln, und vor allem an verkehrstechnisch günstigen Lagen», führt der Obwaldner Baudirektor Josef Hess aus. «Die Schaffung von Baulandreserven ist hier möglich, und auch Neuansiedlungen von Unternehmen finden in den Entwicklungsschwerpunkten Platz.» Dies entspreche auch dem Geist des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes.
Bereits vorhandene Arbeitszonen nutzen, bevor neues Land eingezont wird
Neben den Entwicklungsschwerpunkten für die Wirtschaft gibt es diverse kommunale Arbeitszonen. Dort soll nur zusätzliches Industrieland eingezont werden, wenn bereits dort ansässige Unternehmen sich vergrössern wollen.
Für die Arbeitszonenbewirtschaftung gelten drei regionale Wirtschaftsräume. Der Wirtschaftsraum Sarneraatal beinhaltet Alpnach, Sarnen, Kerns, Sachseln und Giswil. Engelberg und Lungern bilden je einen weiteren Wirtschaftsraum. Innerhalb des jeweiligen Wirtschaftsraums müssen erst Reserven in den kommunalen Arbeitszonen genutzt werden, bevor neu eingezont werden darf. «Damit entstehen räumliche Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung, und das Potenzial vorhandener Arbeitszonen in der Region wird optimal genutzt, bevor neues Land eingezont wird», so Josef Hess. So würden die Investitionen in Infrastrukturen an den gut geeigneten Standorten konzentriert und ein langfristig sparsamer Verbrauch von Kulturland sichergestellt.
Mit der Arbeitszonenbewirtschaftung kommt die Regierung einem Auftrag des Bundesrats nach, der im Juni 2020 die Teile Raumentwicklung und Siedlung im kantonalen Richtplan genehmigte und unter anderem mit dieser Auflage verknüpfte. So soll der Kanton die Industrie- und Gewerbezonen, die sogenannten Arbeitszonen, haushälterisch nutzen.
Richtplanänderung stiess grundsätzlich auf Zustimmung
Zur Richtplanänderung, die zwischen Mitte Januar und Mitte Februar dieses Jahres öffentlich aufgelegt wurde, gingen beim Kanton 138 Eingaben mit Anträgen, Begehren und Kommentaren ein. «Grundsätzlich wird die Richtplanänderung unterstützt», hält Josef Hess fest. Aus dem Obwaldner Gewerbe und den Gemeinden seien Bedenken bezüglich der Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Unternehmen geäussert worden. Naturschutzorganisationen und Vertreter der Landwirtschaft hätten die eingeschlagene Stossrichtung, die einen bewussteren und sparsameren Umgang mit dem Kulturland vorsieht, ausdrücklich begrüsst.
Der Kantonsrat berät die geplante Änderung des kantonalen Richtplans an seiner Sitzung vom 27. Oktober. Heisst er sie gut, muss der Bund sie noch genehmigen.
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