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Obwalden

Regierung will Obwaldner Unternehmen auch im Jahr 2022 finanziell unterstützen

Besonders von der Coronapandemie betroffene Firmen dürfen auch in diesem Jahr auf finanzielle Hilfe des Kantons Obwalden hoffen. Die kantonalen Rechtsgrundlagen werden deshalb angepasst.
Landammann Daniel Wyler (hier im Bild an einer Kantonsratsdebatte) will Obwaldner Firmen auch künftig mit Härtefallgeldern unterstützen. (Bild: Obwaldner Zeitung (Sarnen, 25. Juni 2021))

Infolge der steigenden Fallzahlen gegen Ende 2021 und der Diskussion um neue behördliche Massnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft hat das eidgenössische Parlament als Vorsichtsmassnahme kurz vor Weihnachten die gesetzliche Grundlage für ein weiteres Härtefallprogramm geschaffen. Die Anpassungen im Bundesrecht sollen im Februar 2022 erfolgen. Der Obwaldner Regierungsrat hat deshalb dem Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag erteilt, die kantonalen Rechtsgrundlagen ebenfalls anzupassen, wie es in einer Mitteilung von Seiten des Kantons heisst. Für Unternehmen, die 2021 kein Gesuch eingereicht haben, soll ein neues Zeitfenster geöffnet werden. Unternehmen, die bereits 2021 ein Gesuch gestellt hatten, werden vom Volkswirtschaftsdepartement direkt kontaktiert. Sobald die neue kantonale Härtefallregelung vorliege, werde der Regierungsrat erneut informieren.

Die bestehende Härtefallregelung unterstützt die Unternehmen der Reise- und Eventbranche, die Hotellerie und Gastronomie sowie weitere touristische Betriebe, die besonders unter starken Umsatzrückgängen leiden. Verglichen mit der Situation vor einem Jahr sei die Dringlichkeit von Härtefallhilfen nicht gleich akut. Viele Wirtschaftsbranchen konnten sich im Sommer und Herbst gut von der Krise erholen, heisst es in der Mitteilung. «Die Situation hat sich aber spätestens seit der fünften Welle wieder verschärft», wird Landammann Daniel Wyler darin zitiert. Es gebe in diesen Branchen Unternehmen, die weiterhin zielgerichtete und rasche Unterstützungsleistungen benötigten. (inf)

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