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Kanton Luzern

Regierung will nichts von Übernahme der Pikett-Entschädigung für freischaffende Hebammen wissen

In einem Postulat hat die SP eine neue Regelung für das Wartegeld für freischaffende Hebammen gefordert. Doch der Regierungsrat hält nichts von einer einheitlichen Regelung.

Eine Hebamme kümmert sich im Wochenbett um ein Neugeborenes.
Bild: Bild: Boris Bürgisser (Horw, 14. Januar 2022)

Familien sollen für die Pikett-Entschädigung für freischaffende Hebammen bei der Betreuung im Wochenbett oder der Geburt nicht mehr selbst aufkommen müssen; der Regierungsrat soll die Bezahlung in Zusammenarbeit mit dem Hebammenverband und den Gemeinden einheitlich regeln. Dies forderte SP-Kantonsrätin Melanie Setz im August in einem Postulat, das von Fraktionsmitgliedern der Mitte, GLP und den Grünen mitunterzeichnet wurde (wir berichteten).

Die Regierung findet das keine gute Idee und beantragt dem Parlament, das Postulat abzuweisen. Wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt, bestehe keine Rechtsgrundlage zur Leistung einer Bereitschaftsentschädigung an freischaffende Hebammen durch die öffentliche Hand. Die Schaffung einer solchen läge in der Kompetenz des Parlaments und ohne diese könne die Regierung keine einheitlichen Grundsätze festlegen.

«Etwas Kreativität wäre hier gefragt»

Überhaupt seien die Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu tragen und bei den für die Hebammen geltenden Tarifen zu berücksichtigen, analog zu Notfallzuschlägen bei Ärztinnen und Ärzten. «Eine Übernahme dieser Kosten durch die öffentliche Hand wäre systemwidrig», so die Regierung. Weiter würde sie zu einer «ungerechtfertigten Besserstellung» der Hebammen gegenüber anderem Gesundheitspersonal, das ebenfalls Pikettdienste leistet, führen.

«Unterschiedliche, aber allesamt wichtige, Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen ist unsensibel und dient niemandem», sagt Setz dazu. Die gesamte Regierungsantwort zeuge von wenig Wertschätzung gegenüber Hebammen.

Für Setz ist klar: Sie wird an ihrer Forderung festhalten. Das Postulat sei sehr offen formuliert und fordere keine alleinige Übernahme der Bereitschaftsentschädigung durch den Kanton, sondern eine Zusammenarbeit und Lösungsfindung mit unterschiedlichen Akteuren.

«Etwas Kreativität wäre hier gefragt.»

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