Philipp Unterschütz
Wenn der jeweilige Kanton ebenfalls mitfinanziert, beteiligt sich der Bund an Härtefallmassnahmen der Kantone für Unternehmen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind. Er hat den Kantonen im Dezember für seinen Anteil insgesamt 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Doch bereits jetzt zeigen Hochrechnungen, dass dieses Geld nicht reichen wird, falls alle betroffenen Unternehmen Hilfe in Anspruch nehmen oder falls die gesundheitspolizeilichen Massnahmen weiter verlängert werden.
Um die kantonalen Härtefallprogramme weiter zu stärken, hat der Bundesrat deshalb entschieden, dem eidgenössischen Parlament eine Aufstockung des Gesamtbetrags von Bund und Kantonen zu beantragen. Das Härtefallprogramm soll auf 10 Milliarden Franken aufgestockt werden. Über die Aufstockung der finanziellen Massnahmen beraten die eidgenössischen Räte in der Märzsession.
Damit ist absehbar, dass es auch im Kanton Obwalden eine Nachbesserung brauchen wird. Wie die Regierung mitteilt, will sie auf die Entwicklungen auf Bundesebene frühzeitig reagieren und hat deshalb das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, zusammen mit dem Finanzdepartement, ein aufgestocktes Hilfspaket zu erarbeiten. Bisher steht erst ein Rahmenkredit von sieben Millionen Franken zur Verfügung, dem der Kantonsrat am 28. Januar 2021 zugestimmt hat. Dieser basierte aber noch auf dem ursprünglichen Bundesanteil von 2,5 Milliarden Franken.
Finanzielle Hilfe im Umfang von 24 Millionen Franken
Die Aufteilung der Bundesbeiträge unter den einzelnen Kantonen ist in der Covid-19-Härtefallverordnung festgelegt. Die bisherigen Mittel werden zu zwei Dritteln nach dem kantonalen Bruttoinlandprodukt (BIP) und zu einem Drittel nach der Wohnbevölkerung verteilt. Für den Kanton Obwalden bedeutet dies finanzielle Hilfe im Umfang von insgesamt 24 Millionen Franken. Davon übernimmt der Bund einen Finanzierungsanteil von 70 Prozent. Die Aufstockung der Bundesanteile steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte.
Die Regierung möchte wiederum den Maximalbeitrag an Bundesmitteln auslösen, heisst es weiter in der Mitteilung. Dazu wäre ein Rahmenkredit des Kantonsrats von 17 Millionen Franken nötig. Werden davon wie bisher zwei Drittel als A-fonds-perdu-Beiträge gesprochen, wäre dem Kantonsrat ein zusätzlicher Nachtragskredit über 3,287 Millionen Franken zu Lasten der Staatsrechnung 2021 zu unterbreiten.
Der Regierungsrat stehe mit der Gemeindepräsidienkonferenz in Kontakt bezüglich einer finanziellen Beteiligung der Obwaldner Gemeinden am aufgestockten Hilfsprogramm. Der Regierungsrat wird laut der Mitteilung dem Kantonsrat eine ausserordentliche Kantonsratssitzung für die Behandlung dieses Geschäftes Anfang April 2021 beantragen.
Eine Milliarde für besondere Belastungen der Kantone
Eine Milliarde der 10 Milliarden Franken soll eingesetzt werden, um rückwirkend besondere Belastungen der Kantone auszugleichen. Der Kanton Obwalden wird daran voraussichtlich zu Gunsten der Tourismusbranche partizipieren können. Über die Verteilung dieser Milliarde entscheidet der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt.