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Luzern

Regierung will komplett öffnen – der Fasnacht steht eigentlich nichts mehr im Weg

Wird der Bundesrat am 16. Februar die Coronamassnahmen alle auf einmal oder schrittweise lockern? Die Kantone haben sich nun positioniert, in der Zentralschweiz befürworten die Regierungen den grossen Öffnungsschritt – auch im Kanton Luzern. Was bedeutet das für die kommende Fasnacht?
Nicht vergeblich kreativ gewirkt: Die im Maskenbastelkurs für Erwachsene und Kinder des Lozärner Fasnachtskomitees (LFK) hergestellten Grende können bald auf den Strassen und in den Gassen gezeigt werden. (Bild: Nadia Schärli (Luzern, 27. Oktober 2021))

Jérôme Martinu

Der Kanton Luzern befürwortet die Aufhebung aller Covid-Schutzmassnahmen in einem einzigen Schritt ab Donnerstag, 17. Februar, wie die Regierung am Mittwochmorgen mitgeteilt hat. Einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr soll noch aufrechterhalten bleiben.

Was heisst das konkret für die Luzerner Fasnacht und vor allem für die Grossanlässe in der Stadt und auf der Landschaft? Gesundheitsdirektor Guido Graf hat am letzten Freitag in seinem Blogweitere Hoffnungen geweckt, dass eine mehr oder weniger normale Fasnacht stattfinden kann: «Eine ideale Gelegenheit, um sich zu begegnen und wieder zusammenzurücken, ist die Luzerner Fasnacht, auf die wir uns bereits jetzt GEMEINSAM freuen können.»

Gemäss aktuellem Kenntnisstand sind dies die derzeitigen Schlüsse:

  • Da in dieser Variante 1 die Bewilligungspflicht wegen Corona für Freiluft-Grossanlässe wegfällt, respektive an die Kantone übertragen wird, steht den Fasnachtsanlässen grundsätzlich nichts mehr im Weg. In den Restaurants würde damit ein zertifikatsfreier Zugang möglich.
  • Selbst wenn sich der Bundesrat am kommenden Mittwoch für Variante 2 mit schrittweisem Wegfall von Massnahmen entscheiden sollte, würde dann die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien wegfallen. Die Kantone könnten dann selbstständig eine solche Pflicht einführen. Sollte die Luzerner Regierung dies tun, wäre das widersprüchlich, weil sie sich eben für Variante 1 ausspricht. Zudem gibt das Strassenverkehrsamt nach wochenlanger Blockade nun seit wenigen Tagen Kontrollschilder für die Fasnachtswagen heraus, wie unsere Zeitung öffentlich gemacht hat. Dies ist als weiteres Indiz für grünes Licht zu werten.

Kurz: Man darf also davon ausgehen, dass auch die grossen Umzüge in der Stadt Luzern am Schmutzigen Donnerstag und Güdismontag sowie der Monstercorso vom Güdisdienstag stattfinden können – so, wie das das Lozärner Fasnachtskomitee (LFK) inzwischen ganz undiplomatisch per Medienmitteilung vom Dienstagabend gefordert hat: «Ob im neuen Sujet, im letztjährigen oder gar – eine Novität an der Lozärner Fasnacht – als ‹Charivari› mit einer Sujetauswahl der vergangenen Jahre: Wir dürfen uns auf womöglich andere, aber höchst kreative Umzüge freuen.»

Es stellt sich aber noch eine entscheidende Frage: Wie geht die Stadt Luzern als kommunale Bewilligungsbehörde mit diesen absehbaren Öffnungsschritten um? Muss sie die Umzüge, die Uusgüüglete, den Fasnachtsmäärt oder den Monstercorso auch noch bewilligen? Wo wird sie bei der Nutzung des öffentlichen Raums die Grenze ziehen? Wird sie etwa die Bratwurststände nun doch zulassen? Die Vorbereitungen hinter den Kulissen laufen.

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