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Obwalden

Regierung will kein kantonales Behindertengleichstellungsgesetz

Wie kann die politische Teilhabe von beeinträchtigten Personen sichergestellt werden? Der Regierungsrat stellt fest, dass zwar Handlungsbedarf vorhanden ist. Er will auf bestehende eidgenössische Gesetzesgrundlagen aufbauen.

Die Landrätinnen Sandra Niederberger und Franziska Rüttimann haben im Oktober 2021 eine Interpellation betreffend Gleichstellung und der politischen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung im Kanton Nidwalden eingereicht. Darin beziehen sie sich auf die UNO-Behindertenrechtskonvention, die 2014 für die Schweiz in Kraft getreten und für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung massgebend ist. Die festgehaltenen Grundsätze würden sich an der Würde und der Freiheit, eigene Entscheide zu treffen, orientieren.

Die meisten Menschen mit Beeinträchtigung sind im Kanton Nidwalden gesellschaftlich eingebunden, arbeiten ihren Fähigkeiten entsprechend und leben privat, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Viele würden ihre Bürgerrechte wahrnehmen, darunter auch die politischen. Mit dem kantonalen Betreuungsgesetz bestehe zudem die Möglichkeit, Angebote für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen durch den Kanton zu unterstützen.

Wie er in einer Mitteilung schreibt, empfiehlt der Regierungsrat deshalb, von einem kantonalen Behindertengleichstellungsgesetz abzusehen, da mit einem Gesetz noch keine Unterstützungsmassnahmen umgesetzt seien. «Zielführender ist es, auf bestehende eidgenössische Gesetzesgrundlagen aufzubauen und deren Umsetzung mit Massnahmen voranzutreiben, die auf den eigenen Kanton zugeschnitten sind», heisst es weiter. Der Regierungsrat schlägt vor, dies bei der nächsten Revision des kantonalen Betreuungsgesetzes einfliessen zu lassen.

Eine Massnahme könnte beispielsweise die Einführung eines Hilfe- oder Unterstützungsplans sein, der von beeinträchtigten Personen mit Unterstützung von Fachpersonen erarbeitet wird. Dies würde die Selbstbestimmung von Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen fördern.

Diskussionen über die Erarbeitung eines Leitbildes

Im Kanton Nidwalden steht zurzeit ohnehin eine Bedarfsabklärung im Bereich des Behindertenwesens an. Dabei ist in Diskussion, ob ein Leitbild ausgearbeitet werden soll, welches sich in den zentralen Punkten an der Behindertenrechtskonvention orientiert. Die Bedarfsanalyse, bei welcher Betroffene ebenfalls einen aktiven Part übernehmen sollen, gekoppelt mit konkreten Massnahmen, könnte in hohem Masse zur Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nidwalden beitragen. Für die Sensibilisierung, wann ein Einbezug von Menschen mit Beeinträchtigungen angezeigt ist und somit eine ganzheitlichere Teilhabe angestrebt werden kann, brauche es zweifelsohne weitere Anstrengungen, schreibt die Regierung in der Mitteilung. Obschon verschiedene Amtsstellen Menschen mit Beeinträchtigung, die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, bereits heute zur politischen Teilhabe motivieren, bedürfe es auch in Zukunft einer regelmässigen Schärfung dieses Anliegens in allen Tätigkeitsfeldern der Gesundheits- und Sozial-, aber auch anderer Direktionen.

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