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Urner Wolf

«Regierung war völlig unkritisch»

Die Initianten des Volksbegehrens «Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri» befürchten, dass die Regierung die Initiative gar nicht vors Volk bringen will. Jetzt rüsten sie sich zur Debatte auf politischer Ebene.
Das Thema Wolf wird im kommenden Herbst auch den Urner Landrat beschäftigen. (Bild: Romano Cuonz, Tierpark Goldau, 27. Juni 2015)

Bruno Arnold

Am 16. August 2017 ist die kantonale Volksinitiative «Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri» eingereicht worden. Auslöser waren die verschiedenen Wolfsrisse im Kanton Uri gewesen, denen vor allem Schafe zum Opfer gefallen waren. Innerhalb von vier Monaten wurden 3302 Unterschriften gesammelt, nötig wären 600 gültige Unterschriften. Das Initiativkomitee will den bestehenden Artikel 49 der Kantonsverfassung (Wortlaut: «Der Kanton und die Gemeinden sorgen bei ihrer Tätigkeit für den Schutz des Menschen, seiner Umwelt und seines Lebensraumes») um folgenden Absatz 2 ergänzen: «Der Kanton erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestandes. Die Einfuhr und die Freilassung von Grossraubtieren sowie die Förderung des Grossraubtierbestandes sind verboten.»

Eine fast gleichlautende Initiative wie in Uri ist auch im Wallis eingereicht worden. Der Parlamentsdienst des Grossen Rats des Kantons Wallis hat das Volksbegehren dem Bundesamt für Justiz zu einer unverbindlichen Vorprüfung unterbreitet. Das Fazit: Der Kanton könne zwar Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestandes erlassen. Ein absolutes Verbot der Einfuhr, Freilassung und Förderung von Grossraubtieren sei aber nicht bundesrechtskonform.

Arnold hat böse Vorahnungen

Voraussichtlich Ende August oder Anfang September wird der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Landrates verabschieden. «Es ist möglich, dass die Regierung vorschlagen wird, die Initiative nur als teilweise gültig zu erklären», sagt der Seedorfer SVP-Landrat Christian Arnold. Er ist Co-Präsident des Initiativkomitees. «Wir müssen sogar damit rechnen, dass dem Landrat beantragt wird, die Initiative gar nicht vors Volk zu bringen, da sie als ‹nur teilweise bundesrechtskonform› eingestuft werden müsse», so Arnold.

Grundsätzlich schwergetan mit der Initiative

Der Co-Präsident des Initiativkomitees nennt mehrere Gründe für seine Vermutung. «Die Regierung und die Verwaltung haben sich bisher grundsätzlich schwergetan mit unserer Initiative», sagt Arnold. «Die Urner Sicherheitsdirektion hat denn auch die unverbindliche Vorprüfung der ‹Walliser Initiative› durch das Bundesamt für Justiz völlig unkritisch übernommen», bedauert er. «Zu Unrecht.» Auch das Komitee habe ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Der beauftragte Experte sei zum Schluss gekommen, dass die in der Initiative vorgeschlagene Ergänzung der Kantonsverfassung «weder ganz noch teilweise bundesrechtswidrig» sei. Das habe man den Verantwortlichen der Sicherheitsdirektion auch mitgeteilt und sie aufgefordert, die mit über 3000 Unterschriften eingereichte Initiative für gültig zu erklären und dem Volk vorzulegen.

Der Seedorfer Landwirt hofft nun auf den Landrat. Voraussichtlich im Oktober wird die landrätliche Sicherheitskommission das Geschäft beraten und dem Parlament ebenfalls einen Antrag unterbreiten. Der Landrat wird dann vermutlich im November über die Initiative beraten. Eine allfällige Volksabstimmung müsste spätestens im Februar 2019 erfolgen.

Mehr Kompetenzen für den Kanton

«Die Initianten sind sich bewusst, dass eine Schweiz ohne Grossraubtiere wegen der geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen, aber auch aufgrund der Berner Konvention heute gar nicht mehr möglich ist», betont Arnold. «Mit unserem Volksbegehren wollen wir aber erreichen, dass der Kanton mehr Kompetenzen erhält und Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren sowie zur Beschränkung und zur Regulierung des Bestandes erlassen kann.» Mit der zwingenden Verankerung in der Kantonsverfassung strebe man zudem an, dass der Kanton sämtliche ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ergreife, um schadenstiftende Tiere unschädlich zu machen. «Die Botschaft des Bergkantons Uri nach Bern zum Thema Grossraubtiere muss klarer, nachhaltiger und bestimmter ausfallen», erklärt Arnold. «Zuviel wurde in der Vergangenheit am Schreibtisch entschieden. Die Probleme sollen aber dort gelöst werden, wo sie effektiv bestehen.»

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