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Luzern

Rege Bautätigkeit und neue Regeln führen zu Ansturm auf den Kanton Luzern

Rund 6000 Geschäfte hat die Abteilung Baubewilligungen des Kantons Luzern im vergangenen Jahr bearbeitet. So viele wie noch nie. Jedes dritte Gesuch betraf Land ausserhalb der Bauzonen – auch, weil für Bauern jetzt neue Regeln gelten.
Ein Baugespann in der Stadt Luzern ragt in den Himmel.  (Bild: Pius Amrein (10. November 2020))

Christian Glaus

Bei der Abteilung von Roland Emmenegger laufen die Fäden zusammen. Will jemand ein Haus bauen, den Stall sanieren oder plant der Bund Projekte wie etwa den Bypass Luzern, landen die Dossiers bei der Abteilung Baubewilligungen der kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft. Nur etwa 10 Prozent aller Baugesuche werden von den Gemeinden ohne Beteiligung des Kantons erledigt. Emmeneggers Team hatte im vergangenen Jahr so viel zu tun wie noch nie: 6000 Dossiers wurden bearbeitet. 2019 waren es noch 5600. Die grosse Mehrheit betraf Baugesuche (3600) oder Vorabklärungen zu Baugesuchen (400). Die restlichen rund 2000 Geschäfte betrafen Stellungnahmen zu unterschiedlichen Verfahren. Dazu gehört auch jene des Kantons zum Bypass.

Einen speziellen Grund für die Zunahme der Anzahl Geschäfte gebe es nicht, sagt Roland Emmenegger auf Anfrage. Es habe in allen Bereichen eine Steigerung gegeben. Einer der wichtigsten Faktoren für die Bautätigkeit sei der Hypothekarzins.

«Solange dieser tief bleibt, wird auch mehr gebaut.»

Ein Drittel aller Gesuche ausserhalb der Bauzone

Auffallend ist, dass ein Drittel aller Baugesuche Vorhaben ausserhalb der Bauzone betraf. Das können Ställe und Bauernhäuser, aber auch Trafostationen, Strassensanierungen oder Gewässerverbauungen sein. Insgesamt wurden 1100 Gesuche für Vorhaben ausserhalb der Bauzone bearbeitet. «Gegenüber den Vorjahren ist dies eine Zunahme von 15 Prozent», erklärt Emmenegger. Eine Tendenz, dass mehr ausserhalb der Bauzonen gebaut wird, könne daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Es handle sich eher um eine Momentaufnahme.

Die Zunahme lässt sich unter anderem mit Gesetzesänderungen erklären, welche die Bauern betreffen. Seit vergangenem Jahr müssen – gestaffelt bis 2030 – rund 1200 Güllesilos abgedeckt werden. Dafür braucht es eine Bewilligung. Und ab diesem Jahr gelten bei der Luftreinhaltung strengere Regeln. Das kann zur Folge haben, dass Bauern nach einem Stallumbau weniger Tiere halten dürfen. Diese Gesetzesänderung bekam auch die Landwirtschaftliche Kreditkasse des Kantons Luzern zu spüren: «Per Ende Jahr sind bei uns relativ viele Finanzierungsgesuche eingegangen», bestätigt Geschäftsführer Samuel Brunner. Die Verschärfungen seien «mit ein Grund für diese Zunahme». Ansonsten habe die Zahl der Gesuche gegenüber dem Vorjahr nur leicht zugenommen: 232 wurden bewilligt und mit insgesamt 38,8 Millionen Franken unterstützt.

Nach wie vor gebe es viele Gesuche, die erst nachträglich eingereicht werden, sagt Emmenegger. Deren Zahl bewege sich im einstelligen Prozentbereich:

«Das ist aber nicht unbedingt böswillig, die Leute halten sich mehrheitlich an die baurechtlichen Vorgaben.»

Jedes nachträglich eingereichte Baugesuch landet auf Emmeneggers Tisch. Sein subjektiver Eindruck sei, dass weniger oft ohne Bewilligung gebaut werde. «Es scheint, dass Gesuchsteller, Planer und Gemeinden stärker sensibilisiert sind.»

Rückgang erwartet – wegen Ortsplanungsrevisionen

Die 6000 erledigten Geschäfte dürften ein vorläufiger Höhepunkt sein. Derzeit sind die 80 Gemeinden im Kanton daran, ihre Ortsplanungen an die kantonalen Vorgaben anzupassen. Dies müssen sie bis Ende 2023 erledigt haben. Werden Baugesuche während der öffentlichen Auflage eingereicht, müssen sie nach aktuellem und neuem Recht beurteilt werden – das strengere gilt. «Das ist vielen Bauwilligen zu komplex, oft fehlt ihnen die Planungssicherheit», sagt Roland Emmenegger. Deshalb würden viele abwarten, bis die Ortsplanungsrevision abgeschlossen ist. Mit einem möglicherweise weiteren Vorteil: Weil der Fokus auf der Siedlungsverdichtung liegt, könnten künftig beispielsweise höhere Gebäude erlaubt sein.

«Wenn eine Gemeinde ihre Ortsplanung revidiert, beobachten wir einen Rückgang der Gesuche innerhalb der Bauzone», sagt Roland Emmenegger. Umso mehr Baugesuche dürften dafür nach 2023 auf seine Abteilung zukommen.

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