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Nidwalden

Rechtsexperte: Beschwerden wegen Elternbeiträgen würden Nidwaldens Ruf schaden

Muss sich Nidwalden an das Bundesgerichtsurteil halten, wonach Elternbeiträge für Schulreisen und Schullager verfassungswidrig sind? Wir fragen einen Rechtsprofessor.
Professor Bernhard Rütsche. (Bild: PD)

Franziska Herger

Nidwalden will nichts an der Mitfinanzierung von Schulreisen und Lagern durch die Eltern ändern. Dies trotz eines Bundesgerichtsurteils zum Kanton Thurgau, das solche Beiträge als verfassungswidrig bezeichnet (siehe Ausgabe vom Montag). Mehr als 16 Franken pro Kind und Tag im Schullager darf die Volksschule nicht von den Eltern verlangen. Zahlreiche Kantone haben daher ihre Bestimmungen angepasst, darunter Luzern, Uri und Obwalden. Doch müssen sich die Kantone an das Urteil halten? Bernhard Rütsche, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern, weiss Bescheid.

Ist der Entscheid des Bundesgerichts bindend für die Kantone?

Bernhard Rütsche: Formal ist das Urteil nur für die Parteien bindend, in diesem Fall also für den Kanton Thurgau. Faktisch besteht aber auch eine Bindung der anderen Kantone aufgrund des Beschwerdedrucks: Sollte es zu Beschwerden in ähnlichen Fällen kommen, würde das Bundesgericht selbstverständlich wieder gleich entscheiden.

Wie beurteilen Sie die Haltung des Kantons Nidwalden, der nichts ändern will, solange niemand rechtliche Schritte ergreift? Optimal wäre natürlich eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage wie in anderen Kantonen. Entscheidend ist aber letztlich die Praxis in den Gemeinden – nicht, was in der Gesetzgebung steht. Werden die Vorgaben des Bundesgerichts überschritten, besteht die Gefahr erfolgreicher Beschwerden. Das wäre für die Reputation des Kantons Nidwalden unglücklich.Der Kanton empfiehlt den Schulen, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Das halte ich für sehr unbefriedigend, denn solche Individuallösungen führen zu Bevorzugungen in Einzelfällen. Es braucht eine rechtsgleiche Umsetzung der Praxis für alle.

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