Der freigestellte Theologieprofessor der Universität Luzern, Martin Mark, muss eine weitere juristische Niederlage einstecken. Nachdem das Luzerner Kantonsgericht seinen Antrag, um den Zeitpunkt seiner Freistellung hinauszuschieben, abgelehnt hatte, weist es nun auch sein Ausstandsgesuch für den zuständigen Richter ab. Weil der Richter an der Uni Luzern tätig ist, hatte Mark befürchtet, dass dieser befangen sein könnte. Er verlangte, dass der Richter in den Ausstand tritt.
Nicht befangen
Das Kantonsgericht sieht keinen Anschein von Befangenheit, hält es am Donnerstag in einer Mitteilung fest. Der Richter sei nicht in den Universitätsbetrieb eingebunden. Pro Jahr sei er lediglich an drei Veranstaltungen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät anwesend. Zudem stünden ihm weder ein Büro noch Personal zur Verfügung. «Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist nicht ersichtlich, ein Bezug zur theologischen Fakultät fehlt», heisst es in der Mitteilung weiter.
Die Verfügung des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden. (pd/jon)