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Private Boote sollen nicht auf den Zugersee

Am Ägerisee sind Anlegestellen nicht mehr zugänglich, und die Kursschifffahrt ist deshalb vorübergehend eingestellt. Im Zugersee ist die Situation weniger angespannt, dennoch richtet die Polizei ihren Aufruf auch an dortige Hobbykapitäne.
In Unterägeri können gegenwärtig keine Passagiere einsteigen. (Bild: PD)
Private Boote sollen im Hafen bleiben. (Bild: Matthias Jurt (Zug, 5. August 2020))
Das Kursschiff wird auch in diesen Tagen die Anlegestelle in Cham anlaufen. (Bild: Stefan Kaiser (Cham, 1. September 2020))
Die Hochwassersituation am 16. Juli, um 15.07 Uhr. (Bild: Screenshot www.naturgefahren.ch)

Raphael Biermayr

Für Samstag und Sonntag sind höhere Temperaturen und nur noch vereinzelte Regenfälle im Kanton Zug vorausgesagt. Gute Voraussetzungen also für eine Bootsfahrt – sei es mit dem Kursschiff oder mit dem privaten Boot.

Auf dem Ägerisee hat die Betreibergesellschaft jedoch die Kursschifffahrt infolge der Hochwassersituation am Freitag bis auf weiteres eingestellt. Dies einerseits, weil die Behörden in Unterägeri den Zugang zum See gesperrt hätten, andererseits, weil die Stationen Oberägeri und Ländli nicht angefahren werden könnten.

Die Zentralschweizer Polizeikorps bitten in einer gemeinsamen Mitteilung Bootsführer, in den nächsten Tagen auf Ausfahrten zu verzichten, weil durch Wellen bei hohem Wasserstand ufernahe Einrichtungen sowie Bootsstege beschädigt werden könnten. Der Aufruf richtet sich nur an Hobbykapitäne. Die Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG hat die Mitteilung zur Kenntnis genommen und wird den Betrieb aufrechterhalten.

Weniger Wellengang als auf anderen Seen

Die Kommunikationsstelle schreibt dazu auf Anfrage: «Im Moment kann die Schifffahrt auf dem Zugersee aus betrieblicher Sicht gut weitergeführt werden. Selbstverständlich wird die Hochwassersituation laufend beurteilt und eingeschätzt.» Um starken Wellenschlag zu vermeiden, seien die Schiffsführer angewiesen, «mit Vorsicht, zusätzlichem Abstand und tieferen Geschwindigkeiten zu fahren». Auch unter normalen Bedingungen sei der durch die Kursschiffe auf dem Zugersee ausgelöste Wellengang im Gegensatz zu den Nachbarseen «moderat», dies «aufgrund der Schiffskonstruktion und den deutlich tieferen Fahrplangeschwindigkeiten».

Und schliesslich sei man gewissermassen gezwungen, zu fahren: «Die Zugersee Schifffahrt ist eine eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt. Das heisst wir haben eine Fahrplanpflicht zu erfüllen und diesen gesetzlichen Auftrag aufrechtzuerhalten, solange dies betrieblich möglich ist oder nicht von offizieller Stelle untersagt wird.» Private Bootsbesitzer würden hingegen zum Vergnügen fahren und stellen nach Auffassung der Schifffahrtsgesellschaft eine ernst zu nehmende Gefährdung dar:

«Insbesondere grosse Motorboote und Wakeboarder produzieren sichtlich grössere Wellen als unsere Kursschiffe.»

Da die Mitteilung der Polizeikorps sich auf die gesamte Zentralschweiz bezieht, ist sie je nach Gebiet zu relativieren. Der Bund weist am frühen Freitagnachmittag jedenfalls weder für den Zuger- noch den Ägerisee eine Gefahrenstufe aus. Dies im Gegensatz zum Vierwaldstättersee, für den die höchste Gefahrenstufe gilt.

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