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Luzern
Prämienverbilligung im Kanton Luzern: Jetzt anmelden
Bis am 31. Oktober haben Luzernerinnen und Luzerner noch Zeit, ihre Ansprüche für vergünstigte Krankenkassenprämien geltend zu machen.
Wer von der Prämienverbilligung 2019 profitieren will, muss diese bis am 31. Oktober 2018 geltend machen, wie die Ausgleichskasse Luzern mitteilt. Anspruch haben Personen, deren Krankenkassenprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. (pd/avd)