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Nidwalden

Prämienverbilligung: Die Rüge des Bundesgerichts an den Kanton Luzern interessiert auch in Nid- und Obwalden.

Gewisse Kantone kommen punkto Prämienverbilligung unter Beschuss. Die Nidwaldner Regierungsrätin sieht allerdings keinen Handlungsbedarf. Auch in Obwalden bleibt man gelassen.
Die Prämienverbilligungen sind in Nid- und Obwalden offenbar nicht unter Beschuss. (Symbolbild: Corinne Glanzmann)

Matthias Piazza

Der Kanton Luzern war zu knausrig. Es war nicht rechtens, ab 2017 nur noch Familien mit einem Nettoeinkommen bis 54'000 Franken Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene zu gewähren, entschied das Bundesgericht (siehe Ausgabe vom Dienstag). Vorher betrug die Schwelle 75'000 Franken. Es hielt fest, dass von der Prämienverbilligung nicht nur die einkommensschwächsten, sondern auch Haushalte mit mittleren Einkommen profitieren sollen.

Nun muss der Kanton Luzern nachzahlen (siehe Ausgabe vom Freitag). Die SP Schweiz nutzt das Verdikt aus Lausanne für eine schweizweite Offensive für mehr Prämienverbilligung und fordert alle Kantone auf, die Einkommensgrenze der Rechtssprechung anzupassen.

«Wir haben bisher weder von der SP Schweiz noch von der Kantonalpartei etwas gehört», sagt dazu Patrick Csomor, Leiter des Gesundheitsamtes Obwalden. Grund, um nervös zu werden, habe man auch nicht. «Bei uns liegt die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen für eine vierköpfige Familie bei einem jährlichen Einkommen von 70'000 Franken. Damit liegt der Kanton Obwalden in der Bandbreite für mittlere Einkommen, wie sie vom Bundesgericht gestützt wird.»

Nid- und Obwalden sind nicht auf der Liste

Darum stehe Obwalden auch nicht unter Beschuss der SP Schweiz. Diese zielt mit ihrem Angriff vor allem auf jene Kantone, die gemäss einem Bericht des Bundesamtes für Gesundheit dem Mittelstand gar keine Prämienverbilligung entrichten – egal, ob es sich um alleinstehende Personen oder Familien handelt. Es sind dies neben Luzern die Kantone Bern, Wallis, Glarus, die beiden Appenzell, Aargau und Neuenburg.

Auch in Nidwalden sieht man keinen Handlungsbedarf: «Der Grundsatz, dass auch mittelständische Familien Anspruch auf eine Vergütung für die Kinderprämien haben sollen, wurde schon immer so umgesetzt», sagt dazu Regierungsrätin Michèle Blöchliger. In Nidwalden müssten im Schnitt elf Prozent eines Einkommens für Prämien aufgewendet werden, dies sei im schweizerischen Vergleich tief.

Dieses Jahr erhalten rund 27 Prozent der Nidwaldner eine Prämienverbilligung, was etwa dem schweizerischen Schnitt entspreche. Zu erwähnen sei, dass sich die Zahl der Nidwaldner Prämienverbilligungsbezüger verringert habe, dafür würde aber an einzelne Personen mehr ausgeschüttet. «Dies spricht ebenfalls dafür, dass das System wirkt, weil wir damit gezielt helfen», hält Regierungsrätin Michèle Blöchliger fest.

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