(pd/pz) Die neue Vereinbarung zwischen den Kantonen Tessin und Uri ersetzt das bestehende Vertragswerk aus dem Jahr 2011. Sie regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Polizeitätigkeit im Gotthard-Strassentunnel im Gebiet des Nachbarkantons. «Die Vereinbarung hält insbesondere fest, dass die Verkehrsführung im Ereignisfall durch die Kantonspolizei Uri gewährleistet wird», schreibt die Sicherheitsdirektion Uri in einer Mitteilung. «Dies bedeutet, dass Ereignisdienste durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Uri alarmiert und aufgeboten werden.»
Uri und Tessin haben sich zudem über die Zuständigkeiten weiterer polizeilicher Aufgaben geeinigt, dazu gehört die Überwachung und Kontrolle des Verkehrs oder Anordnungen zur Wahrung der Verkehrssicherheit. Die Vereinbarung regelt zudem die Überwachung des Strassenverkehrs und der verkehrsleitenden Einrichtungen. Ergänzend umschreibt das Dokument auch finanzielle und rechtliche Belange.
Grundzüge der Vereinbarung bleiben unverändert
Die bisherige Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird vom Sicherheitsdirektor des Kantons Uri, Dimitri Moretti, dem Direktor des Dipartimento delle istituzioni, Norman Gobbi, und den beiden Polizeikommandanten Matteo Cocchi und Reto Pfister, ausdrücklich gelobt. Die Grundzüge der Vereinbarung bleiben denn auch unverändert.
Mit der Unterzeichnung durch die beiden Regierungsräte sowie den jeweiligen Polizeikommandanten tritt die überarbeitete Verwaltungsvereinbarung rückwirkend per 1. Mai 2019 in Kraft. Die beiden Kantonspolizeien arbeiten schon seit mehreren Jahren eng zusammen. «Die Vereinbarung ist ein weiterer Schritt im guten partnerschaftlichen Umgang. Sie garantiert höhere Sicherheit und den bestmöglichen Polizeidienst im Gotthard-Strassentunnel», lässt sich Dimitri Moretti in der Mitteilung zitieren.
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