Wer Dekorationen oder Navigationsgeräte an der Frontscheibe am falschen Ort anbringt, riskiert eine Busse von bis zu 500 Franken. Die Verordnung über technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge schreibt nämlich vor, dass der Fahrzeuglenker ab einem Abstand von zwölf Metern das ganze Sichtfeld frei überblicken können muss.
Ausnahmen sind die gesetzlich vorgeschriebene Vignette, das LSVA-Gerät oder der Innenspiegel. Ebenso darf die Sicht durch die Seitenscheiben je 90 Grad nach links und rechts nicht durch Kleber oder transportierte Waren behindert werden. poku