Matthias Piazza
Die Plakatgesellschaften sind relativ frei beim Aufstellen ihrer Werbeflächen in den Ortszentren der Gemeinde Sarnen, klare Vorgaben fehlen. Entlang von Strassen müssen die Abstände eingehalten werden. Baueingaben waren darum meistens Formsache und wurden kaum je abgelehnt. Das will der Gemeinderat ändern. Mit einem Plakatierungsreglement als Teil des Bau- und Zonenreglements sollen klare Spielregeln geschaffen werden.
Reklamen an Standorten, die störend wirken, sich nicht in die vorhandenen Siedlungsstrukturen eingliedern oder den Bezug zur Landschaft beeinträchtigen, können nicht bewilligt werden. Auch sind Reklamen in reinen Wohngebieten und in privaten Vorgärten nicht erlaubt. Die Gemeinde kann gemäss Plakatierungsreglement Werbeträger für Veranstaltungen, Vereins- und Bevölkerungsinformationen zur Verfügung stellen. Für die Nutzung und den Betrieb der Kultursäulen und der Infotafeln erlässt der Gemeinderat Richtlinien. Wahl- und Abstimmungsplakate sind von den Regelungen nicht betroffen.
Künftig gelten Bewilligungen nicht mehr unbefristet
Eine Plakatfirma hat nun eine Einsprache erhoben. Sie stört sich, dass künftig Bewilligungen nicht mehr unbefristet gelten, sondern auf zehn Jahre beschränkt sind und sich automatisch um jeweils fünf Jahre verlängern, wenn sie nicht 90 Tage vor Ablauf widerrufen werden. Im Weiteren kritisiert die Firma, dass auch bei der Beleuchtung der Reklamen künftig Auflagen gelten, wie Ivo Näpflin, Leiter Planung bei der Gemeinde Sarnen, auf Anfrage ausführte, ohne den Namen des Einsprechers bekanntgeben zu wollen.
Trotz der Einsprache geht Ivo Näpflin davon aus, dass die Sarner wie geplant am 28. November dieses Jahres über das geänderte Bau- und Zonenreglement abstimmen werden. Bei Annahme würde es nach der Genehmigung durch den Regierungsrat auf Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Rechtslücke soll geschlossen werden
Auslöser für das Konzept waren unter anderem 2017 ein Gesuch für einen Standort, der aus Sicht des Gemeinderates für Reklame nicht geeignet wäre, sowie weitere Anfragen für Plakatierungen. Die rechtliche Lücke wurde einmal mehr offensichtlich. Der Gemeinderat beschloss einen Bewilligungsstopp. Im Auftrag der Gemeinde analysierte die Dost Stadtentwicklung, Luzern, die Ausgangslage der Aussenwerbung im Obwaldner Hauptort. Das Büro, das gemäss eigenen Angaben auch schon andere Gemeinden in Sachen Plakatierung beraten hatte, sprach mit den Betreibern von Reklamestandorten, dem Verein Sarner Fachgeschäfte, der Kantonspolizei Obwalden und der Denkmalpflege.