notifications
Nidwalden

Homeoffice und Probezeit: Landrat passt Personalgesetz an 

Verschiedene Neuerungen werden ins Gesetz aufgenommen wie etwa das Arbeiten im Homeoffice oder die Probezeit von drei Monaten mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen.

Das 20-jährige Nidwaldner Personalgesetz wird an die veränderte Arbeitswelt angepasst. Der Landrat hat am Mittwoch der Teilrevision einstimmig zugestimmt. Ein Antrag von Jvo Eicher (Mitte, Dallenwil), der die Funktionen, für welche die Regierung das Vorweisen von Registerauszügen vorschreiben kann, offener formuliert haben möchte, wurde ebenfalls gutgeheissen (53 Ja, 4 Nein).

Der Landrat entscheidet einstimmig.
Bild: Bild: Philipp Unterschütz (Stans, 31. 5. 2023)

Verschiedene Neuerungen werden ins Gesetz aufgenommen wie etwa das Arbeiten im Homeoffice oder die Probezeit von drei Monaten mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen. Die festgelegten personalrechtlichen Grundzüge gelten für die Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von den kantonalen Personalverordnungen abzuweichen. Die teilrevidierten Personalgesetzgebung untersteht dem fakultativen Referendum.

Kommentare (0)