Janick Wetterwald
Die SSV Art. 69a, das ist kein neues Fahrradmodell, sondern die Signalisationsverordnung. Diese erhielt per 1. Januar 2021 eine Gesetzesänderung: Radfahrer dürfen bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist.
Der Kanton Luzern schreibt in einer Mitteilung, dass am 18. März an rund 20 Lichtsignalanlagen die neuen Signale «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» angebracht werden. So sehen die Schilder aus:
- nur wenn es mittels Zusatztafel signalisiert ist, darf bei Rot rechts abgebogen werden
- bei Rot abbiegende Radfahrer haben nie Vortritt
- Konfliktbereiche wie Fussgängerstreifen und Einmünder sollen mit grosser Vorsicht und reduziertem Tempo befahren werden, da beim Abbiegen bei Rot generell mit querenden Fussgängern gerechnet werden muss
Hier eine nicht vollständige Übersicht, wo die Signale angebracht werden:
In Zusammenarbeit mit einem externen Verkehrsingenieurbüro wurden sämtliche Anlagen auf die Machbarkeit gemäss den vorgegebenen Kriterien überprüft. Bei dieser Beurteilung spielten gemäss Mitteilung auch die «teilweise speziellen örtlichen Gegebenheiten» und «Empfehlungen der BFU und weiterer sachverständiger Stellen» eine Rolle.
Andreas Heller, Abteilungsleiter Strasseninspektorat, sagt auf Anfrage: «Wir beobachten ab dem 18. März zusammen mit der Polizei die Entwicklungen und nehmen allenfalls noch Anpassungen vor.»