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Luzern

Paulusplatz, Kriens Zentrum oder Seetalstrasse – an diesen Stellen dürfen Velofahrer bald bei Rot rechts abbiegen

Seit 2021 dürfen Velofahrer an signalisierten Stellen bei Rot rechts abbiegen. Im Kanton Luzern werden die Schilder am 18. März an insgesamt 19 Lichtsignalanlagen angebracht.
(Bild: Printscreen bfu)

Janick Wetterwald

Die SSV Art. 69a, das ist kein neues Fahrradmodell, sondern die Signalisationsverordnung. Diese erhielt per 1. Januar 2021 eine Gesetzesänderung: Radfahrer dürfen bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist.

Der Kanton Luzern schreibt in einer Mitteilung, dass am 18. März an rund 20 Lichtsignalanlagen die neuen Signale «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» angebracht werden. So sehen die Schilder aus:

  • nur wenn es mittels Zusatztafel signalisiert ist, darf bei Rot rechts abgebogen werden
  • bei Rot abbiegende Radfahrer haben nie Vortritt
  • Konfliktbereiche wie Fussgängerstreifen und Einmünder sollen mit grosser Vorsicht und reduziertem Tempo befahren werden, da beim Abbiegen bei Rot generell mit querenden Fussgängern gerechnet werden muss

Hier eine nicht vollständige Übersicht, wo die Signale angebracht werden: