In einer dringlich erklärten Motion verlangten verschiedene Zuger Gemeinderäte, der Stadtrat solle verpflichtet werden, die Aufhebung von Parkplätzen im Rahmen des Bebauungsplans Post auszusetzen. Und zwar solange bis der Beschluss über die Umsetzung der Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» rechtskräftig ist. Aufgehoben sind mittlerweile die Parkplätze auf dem oberen Postplatz. Diese waren nicht Gegenstand der Initiative.
Der Zuger Stadtrat ist der Meinung, dass das Anliegen der Motionäre bereits erfüllt ist. Hauptgrund ist die Sistierung des Verfahrens vor Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss des Stadtrats vom April dieses Jahres, die 42 noch bestehenden Parkplätze aufzuheben, wurde Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben.
Ortsplanungsrevision soll Klarheit bringen
Dieses Verfahren ruht mit dem Einverständnis aller involvierten Parteien, bis der neue Bebauungsplan Post rechtskräftig ist. «Durch diesen Entscheid bleiben die 42 oberirdischen Parkplätze mindestens bis zum Abschluss des planungsrechtlichen Verfahrens beziehungsweise bis zum Eintritt der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans Post erhalten», so der Stadtrat in der Motionsantwort. Der Zeitplan ist allerdings noch nicht im Detail definiert.
Mittlerweile haben die Arbeiten zur Ortsplanungsrevision der Stadt Zug begonnen. «In einem ersten Schritt wird das Konzept Mobilität und Freiraum erarbeitet und in einem breiten Mitwirkungsverfahren mit der Bevölkerung der Stadt Zug diskutiert. Dieses Konzept wird die politische und öffentliche Diskussion in der Stadt Zug in den Jahren 2020 und 2021 prägen», schreibt der Stadtrat in seiner Motionsantwort. Im Rahmen des Konzepts würden verschiedene Themen rund um die Mobilität bearbeitet und ausgeleuchtet. Dabei würden auch die Verkehrsführungen im Zentrum, also auch beim Postplatz überprüft. «Mit den Arbeiten am neuen Bebauungsplan Postplatz wird daher zugewartet, bis die Erkenntnisse der Ortsplanungsrevision vorliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass der überarbeitete Bebauungsplan Postplatz mit den übergeordneten Strategien kompatibel ist», so der Stadtrat.
Frühere Bedenken des Kantons berücksichtigen
Eine allfällige Bebauungsplanänderung müsste schliesslich durch den Kanton einer Vorprüfung unterzogen werden. Genehmigungsbehörde wäre der Grosse Gemeinderat. Der Stadtrat will mit dem gewählten Vorgehen der Umsetzung der Initiative «grösstmögliche Nachachtung verschaffen.» Zudem könnten bei der Ortsplanungsrevision und einer allfälligen Anpassung des Bebauungsplans Post die früheren Bedenken des Kantons berücksichtigt werden. Der Kanton Zug hatte die Bebauungsplanänderung, die aufgrund der Annahme der Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» nötig wurde, abgelehnt. Es sei unzulässig, mit dem Bebauungsplan von der Regelbauweise massiv abzuweichen. Zudem würden die durch die Regelbauweise gewährten Vorteile unterlaufen. Es sei zwingend, dass die 100 öffentlichen Parkplätze im neuen Parkhaus Post die Aufhebung von 60 oberirdischen Parkplätzen bedinge. Im Lichte dieser Ablehnung durch den Kanton erklärte der Stadtrat die Initiative nachträglich für undurchführbar. Dadurch wollte der Stadtrat die aufgetretene Pattsituation aufbrechen. Es sei sinnlos die Bebauungsplanänderung nach dem negativen Bescheid des Kantons dem Grossen Gemeinderat vorzulegen.