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Zug

Parat reicht bei der Regierung eine Wahlbeschwerde ein – die Partei sieht sich benachteiligt

Die Stadt Zug lässt Wahlplakate auf öffentlichem Grund nur an 10 Standorten in der Kantonshauptstadt zu. Parat sieht damit Parteien bevorteilt, welche auf Privatgrund zurückgreifen können und hat beim Regierungsrat Wahlbeschwerde eingelegt.

Wegen der Standorte, die in der Stadt Zug für politische Plakatwerbung benutzt werden können, ist eine Kontroverse entbrannt. Die Partei Parat reicht bei der Regierung eine Wahlbeschwerde ein.

Stefan Thöni, Kandidat fürs Zuger Verwaltungsgericht, lässt sich in einer Mitteilung der Partei dazu zitieren: «10 Standorte auf öffentlichem Grund sind in einer Stadt, die von nahezu allen Stimmberechtigten des Kantons regelmässig frequentiert wird, zu wenig. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Wahlplakate auf Privatgrund ohne Beschränkung genehmigt werden und die ganze Stadt voll von kommerziellen Plakaten ist.»

Die Stadt Zug habe für die am 25. September stattfindende Wahl zum Verwaltungsgericht anders als sonst nur je ein Plakat an zehn Standorten bewilligt, weil gleichzeitig für die Gesamterneuerungswahlen eine Woche später plakatiert wird, heisst es in der Mitteilung weiter.

Damit bevorteile die Stadt Zug nach Auffassung der Parat, Parteien, die auf Privatgrund oder kostenpflichtige Werbeplätze zurückgreifen können, über Gebühr und verletzt damit die Freiheit der Wahl und die Chancengleichheit der Kandidierenden.

Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gebe es einen bedingten Anspruch auf Nutzung des öffentlichen Raumes für Meinungsäusserung. Die Behörden müssen deshalb bei der Entscheidung über Bewilligungen zum Plakatieren zwischen dem öffentlichen Interesse an der normalen Nutzung des öffentlichen Raumes und dem legitimen Interesse von politischen Akteuren an der freien Meinungsäusserung abwägen.

Wie viel Plakatierung dabei im Zusammenhang mit Wahlen möglich sein muss, hat gemäss Meldung das höchste Gericht noch nie entschieden. (haz)

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