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Zuger Verwaltungsgerichtswahl

Parat-Partei zieht Wahlbeschwerde vor das Bundesgericht 

Die Parat-Partei rund um Präsident Stefan Thöni zieht eine Wahlbeschwerde zur Ersatzwahl des Zuger Verwaltungsgerichts weiter vor das Bundesgericht. Während des Wahlkampfs seien zu wenig öffentliche Plakatstandorte zur Verfügung gestanden. 

Stefan Thöni
Bild: Bild: PD

SP-Kandidatin Sarah Schneider aus Zug setzte sich im September bei der Ersatzwahl des Zuger Verwaltungsgerichts als neue Richterin gegen Stefan Thöni von der Partei Parat durch. Nun zieht die Parat-Partei eine Wahlbeschwerde weiter vors Bundesgericht, weil zu wenig öffentliche Plakatstandorte zur Verfügung gestanden seien.

Von vorne: Stefan Thöni, der für das Zuger Verwaltungsgericht kandidierte, ist Präsident der Partei Parat. Seine Partei legte gemäss eigenen Angaben Wahlbeschwerde ein, weil die Parteien weniger Plakate aufstellen konnten als gewöhnlich.

Die Gemeinde Cham habe auf gemeindeeigenem Land überhaupt keine Wahlplakate zugelassen. In der Stadt Zug habe man nur zehn Standorte bewilligt, obschon die Anzahl Plakate an diesen Standorten aufgrund der fast gleichzeitig stattfindenden Gesamterneuerungswahlen halbiert worden sei. Das schreibt die Parat-Partei in einer Mitteilung.

Die Partei will mit der Verwaltungsgerichtswahl noch nicht abschliessen: Fälschlicherweise hat nämlich der Zuger Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag an den Kantonsrat angegeben, dass gegen die Verwaltungsgerichtswahl vom 25. September keine Beschwerden eingegangen sind.

«Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass der Regierungsrat den Kantonsrat über hängige Wahlbeschwerden schlicht falsch informiert und damit die Gültigkeit der Wahl feststellen lässt, bevor unsere Beschwerden überhaupt behandelt wurden», lässt sich Stefan Thöni in der Mitteilung zitieren. (pl)

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