Das Landgericht Uri spricht einen heute 24-jährigen Mann der strafbaren Pornografie und der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig. Der damals 22-jährige Mann war eine Liebesbeziehung mit einer 12-Jährigen eingegangen und hatte mit ihr Geschlechtsverkehr. Das Gericht verurteilt den Mann nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten, wie am Donnerstag bekannt wurde. Zudem wird gegen ihn eine bedingte Strafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken ausgesprochen. Die Probezeit wird auf 3 Jahre angesetzt.
Das Gericht ordnet zudem eine ambulante therapeutische Massnahme an und stellt dem Mann eine Bewährungshilfe zur Seite. Ausgesprochen wird schliesslich ein lebenslängliches Kontaktverbot mit Minderjährigen bei jeglicher beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeit. Die Verfahrens- und Untersuchungskosten inklusive zweiter Gutachten in der Höhe von mehr als 30'000 Franken gehen zu Lasten des Verurteilten.
Schwerwiegende strafbare Handlungen begangen
Zur Strafzumessung wurde beim Verkünden des mündlichen Urteils angeführt, der Angeklagte habe mehrfach schwerwiegende strafbare Handlungen begangen. Schulderhöhend wurde angeführt, dass das Opfer erst 12 Jahre alt war. Dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt sei, habe nur bedingt Einfluss auf das Urteil: «Pubertierende Kinder werden als äusserst verletzlich eingestuft.»
Das Gericht anerkenne aber, dass der Mann sich in den vergangenen zwei Jahren wohl verhalten habe: «Es sind keine Fälle mehr aktenkundig geworden.» Gestützt auf ein Gutachten sei auch eine ambulante Massnahme grundsätzlich geeignet, der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen. Das Risiko sei gesunken, weil die Beziehung mit dem Mädchen inzwischen aufgelöst worden ist. Das Gericht will den Mann nicht mit einer stationären Massnahme aus dem Umfeld heraus reissen, wie betont wurde: «Der Mann ist am Arbeitsplatz gut integriert.» Eine stationäre Massnahme, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, wäre für das Gericht «ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes». Trotz der Verwerflichkeit der Taten sei es eine einvernehmliche Liebesbeziehung gewesen. «Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich der potenzielle Opferkreis vergrössert hat.»
Mann soll Chance erhalten
Mit dem Urteil, so wurde von Seiten des Landgerichts Uri betont, wolle man dem Mann eine Chance geben. Er habe es nun in der Hand, diese auch zu packen. Denn: «Das Damoklesschwert einer Freiheitsstrafe und allenfalls das Anordnen einer stationären Massnahme schwebt weiterhin über ihm.»