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Luzern

Pächterin schliesst Hotel Seeburg in Luzern – ist der Streit jetzt beigelegt?

Am 12. Dezember wird das Hotel Seeburg geschlossen – wegen coronabedingten Umsatzeinbussen, wie die Betreiberin PSG sagt. Doch die Besitzerin des Hotels plant den Neustart ohne PSG.
Das Luzerner Dreisternehaus Hotel Seeburg

(Bild: Manuela Jans-Koch (Luzern, 13. Juni 2019))

Sandra Monika Ziegler

Im Hotel Seeburg bleiben Teller und Bett ab dem 12. Dezember kalt. In einem Schreiben begründet der Anwalt der PSG Gastro AG, der Betreiberin der «Seeburg», die Schliessung wie folgt: «Die zufolge der Coronasituation eingeschränkte Geschäftstätigkeit und den damit bewirkten Wegfall der Kunden hat meine Mandantschaft veranlasst, den Betrieb nun vorzeitig auf den 12. Dezember 2020 zu schliessen. Die Löhne der Angestellten sind vollständig gesichert und werden auch ausbezahlt.» Weiter steht: «Trotz der schwierigen Coronasituation hat sich meine Mandantschaft in den letzten Monaten bemüht, den Gastro- und Hotelbetrieb aufrechtzuerhalten und die Arbeitsplätze zu retten.»

Seit 2018 streiten sich Besitzerin und Pächterin vor Gericht

Die Schliessung durch die Betreiberin PSG steht schon länger im Raum - nicht nur wegen Corona. Denn die PSG stritt sich vor Gericht mit der Besitzerin der Seeburg Hotels AG wegen der Kündigung des Pachtvertrags. Die Kündigung vom Mai 2018 wurde von der Pächterin angefochten, jedoch durch alle Instanzen gut geheissen, zuletzt durch den Bundesgerichtsentscheid vom 15. Juli 2020. Die Besitzerin drohte der PSG mit einer Ausweisung, falls die Räumlichkeiten nicht fristgerecht geräumt werden sollten. Über diese Drohung stritten sich die beiden ebenfalls vor Gericht – die Besitzerin bekam vor dem Luzerner Kantonsgericht auch in dieser Frage Recht. Denn obwohl die Pächterin den Anspruch auf die Rückgabe des Objektes anerkennt, kam sie der Forderung nach Räumung nicht nach. Damit sind die Voraussetzungen für eine Ausweisung erfüllt, hält das Luzerner Kantonsgericht in seinem Urteil vom 30. November fest. Die Betreiberin muss demnach innert 20 Tagen seit Zustellung des Urteils die Seeburg räumen. Tut sie dies nicht, kann die Besitzerin die Räumung mit Hilfe der Luzerner Polizei durchsetzen. Die daraus entstehenden Kosten muss die Betreiberin übernehmen.

Seeburg AG will künftig selber wirten

Gegen diesen Entscheid kann beim Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Vom Anwalt der PSG wollte unsere Zeitung wissen, ob das «Kapitel Seeburg» nun für die PSG geschlossen ist oder ob Berufung gegen das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts eingereicht wird. Laut Anwalt soll der Entscheid dazu demnächst fallen. Die Seeburg Hotels AG nimmt die Betriebsschliessung der Hotel- und Restaurationsanlage durch die Pächterin PSG zur Kenntnis, wie sie auf Anfrage bestätigt. Die Besitzerin geht nun davon aus, dass die PSG nun auch noch das Ausweisungsurteil des Kantonsgerichts akzeptiert und die Räumung unmittelbar vor Weihnachten erfolgt. Die Besitzerin werde den Betrieb künftig selbst oder in Kooperation mit erfahrenen Gastronomen führen, wie sie weiter mitteilt. «Wir gehen davon aus, den Betrieb im Frühjahr 2021 wieder aufnehmen zu können. Die genauen Daten werden rechtzeitig kommuniziert», erklärt Mediensprecher Ronald Joho-Schumacher.

«Jesuitenhof» und Neubau sind auf Kurs

Weiter teilt die Seeburg Hotels AG mit, dass die Planung für die Sanierung der historischen Bauten Jesuitenhof seit April 2020 in vollem Gange sei. Und nach dem Ja der Bevölkerung zur Teilrevision der BZO vom 29. November könne nun auch die Planung für den Neubau weiter vorangetrieben werden.

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