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Luzern

Ortsplanungsrevision kommt nach sechs Jahren Vorbereitung vors Volk

Roggliswil unterbreitet am 15. Februar der Bevölkerung die gesamtrevidierte Ortsplanung. Dabei muss die Gemeinde vier Hektaren Bauland auszonen. Ein Einsprecher wehrt sich dagegen.
Roger Scheidegger, FDP-Gemeinderat, Roggliswil. (Bild: PD)
Dorfansicht der Gemeinde Roggliswil. (Bild: Pius Amrein (28. Juli 2020))

Susanne Balli

Susanne Balli

Wie viele andere Gemeinden ist auch Roggliswil die Gesamtrevision der Ortsplanung angegangen. Nach sechs Jahren ist es nun so weit: Die Stimmbevölkerung kann am 15. Februar an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung darüber befinden. Hauptsächlich ging es in der 700-Seelen-Gemeinde um die Anpassung an übergeordnetes Recht respektive an den kantonalen Richtplan und um die Umsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes. Zudem mussten die Gewässerräume neu festgelegt werden.

«Es sind jetzt nicht die riesigen Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Ortsplanung», sagt FDP-Gemeinderat und Leiter Ressort Bau Roger Scheidegger. Der 40-Jährige hat per Ende Februar seinen Rücktritt als Gemeinderat bekanntgegeben und hofft, dass er die Ortsplanungsrevision noch unter Dach und Fach bringen kann.

Die grössten Knacknüsse seien «ganz klar die Rückzonungen» gewesen, sagt er. Im Jahr 2016 habe Roggliswil mit der Gesamtrevision der Ortsplanung mit einem Workshop mit der Bevölkerung begonnen. Als zwei Jahre später vom Kanton Luzern die Mitteilung gekommen sei, dass Roggliswil zu den Rückzonungsgemeinden gehöre, sei dies schon eine Überraschung gewesen. «Wir waren mit dem Prozess ziemlich weit fortgeschritten und mussten praktisch wieder auf Feld eins zurück», so Scheidegger.

Viele Gespräche geführt

Roggliswil muss insgesamt 0,67 Hektaren Land auszonen. In der Ortsplanungsrevision wurden fünf Parzellen als Rückzonungsflächen bestimmt. Dabei muss laut Scheidegger auszuzonendes Land zahlreiche Kriterien erfüllen. «Hauptkriterium war, dass betreffendes Land an die Landwirtschaftszone grenzen muss und nicht von allen Seiten von Bauland umgeben sein darf.» Weitere Kriterien seien die Erschliessung oder auch bereits bestehende Vorprojekte. «Der Kanton hat die Flächen vorgegeben und wir als Gemeinde haben dabei kaum Spielraum», erklärt Scheidegger. Mit betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern habe es viele Gespräche gebraucht.

Insgesamt gingen gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung fünf Einsprachen ein. Bis auf eine konnten alle gütlich erledigt werden. Die verbleibende Einsprache betrifft eine Teilfläche der Parzelle Nr. 14 im Ortsteil Netzelen. Der Gemeinderat befindet die dortige Rückzonung als «raumplanerisch zweckmässig», heisst es in der Botschaft des Gemeinderats.

Einsprecher: «Massiver Wertverlust»

Der Einsprecher macht allerdings geltend, die Rückzonung einer Teilfläche des Grundstücks sei nicht begründet, und es stelle sich die Frage der materiellen Enteignung. Die Rückzonung bedeute «einen schweren Eingriff in die Eigentumsrechte» und führe zu «einem massiven Wertverlust». Es sei nicht nachvollziehbar und im Planungsbericht nicht begründet, wieso die Wahl auf dieses Grundstück gefallen sei. Der Einsprecher kritisiert unter anderem die Abgrenzung der Rückzonung und bezeichnet diese als «ungünstig und unzweckmässig gewählt». Insbesondere in Bezug auf eine mögliche neue, beabsichtigte unterirdische Erschliessung des Wohnhauses. Er beantragt eine klare Teilung des Grundstücks mit einem nachvollziehbaren Grenzverlauf.

Der Gemeinderat kommt in seinen Erwägungen allerdings zum Schluss, dass grundsätzlich jede Fläche in der Bauzone rückgezont werden müsse, welche die kantonalen Kriterien für die Beurteilung der Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit erfülle, solange der theoretische Rückzonungsbedarf nicht erreicht werde. Die Gemeinde und das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) hätten sämtliche unüberbauten Wohn- und Mischzonen geprüft. «Das BUWD hat die potenziellen Rückzonungsflächen aufgrund dieser Prüfung abschliessend festgelegt – deshalb ist kein Flächenabtausch möglich», begründet der Gemeinderat in der Botschaft. Er beantragt daher, die Einsprache in allen Punkten abzuweisen.

Hinweis: Gemeindeversammlung Roggliswil am 15. Februar um 20 Uhr in der Turnhalle Roggliswil

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