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Organisation der Korporation Ursern soll gestrafft werden

Die Bürger entscheiden, ob die Korporation Ursern künftig nur noch über einen Talrat mit neun Personen verfügt.
Die traditionelle Mai-Talgemeinde in Hospental soll auch nach der Änderung der Strukturen stattfinden. (Archivbild: Urner Zeitung)

(pd/bar) Mit einer Revision des Grundgesetzes der Korporation Ursern soll die Organisation der Korporation an der ausserordentlichen Talgemeinde vom 29. August grundlegend geändert werden. «Das bisherige System mit der Talgemeinde als ‹Souverän›, dem Talrat als Grosser Rat und eine Art ‹unvollständige Legislative› sowie dem Engeren Rat als ausführendes Organ soll gestrafft werden», heisst es in einer Medienmitteilung der Korporation Ursern.

Die Talgemeinde soll weiterhin das oberste und wichtigste Organ der Korporation Ursern bleiben und künftig sogar zweimal im Jahr stattfinden. In Zukunft soll es aber nur noch einen Talrat geben. Die Aufteilung in Engerer Rat und Grosser Rat würde damit entfallen.

Mehr Flexibilität und bessere Funktionalität

«Mit dieser Anpassung der Struktur verspricht sich der Talrat eine höhere Flexibilität bei wichtigen Geschäften und so eine einfachere Funktionalität der Korporation Ursern», schreibt die Korporation weiter. Beim bisherigen System hatte der Grosse Rat mit 16 Mitgliedern keine grossen eigenen Kompetenzen. Er hat vor allem Beschlüsse des Engeren Rates nachvollzogen oder Entscheidungen zuhanden der Talgemeinde, der eigentlichen Legislative der Korporation Ursern, vorbereitet. «Die Wichtigkeit der Talgemeinde als Versammlung aller Talbürgerinnen und Talbürger soll beibehalten, ja sogar ausgebaut werden», wird betont. Wie bisher wird auch künftig jeweils an einem Sonntag im Mai die traditionelle Talgemeinde in Hospental stattfinden, mit der Verabschiedung der Jahresberichte der Korporation und des Elektrizitätswerkes Ursern, den Wahlgeschäften, den ordentlichen Einbürgerungen und weiteren anstehenden Geschäften. Im November soll an einer zweiten Versammlung primär das Budget für das Folgejahr der beiden Organisationen beschlossen werden.

Talrat mit neun Mitgliedern und keine RPK mehr

Sollte der Souverän am 29. August 2019 der Organisationsänderung zustimmen, soll der Talrat künftig aus neun Mitgliedern bestehen, fünf aus Andermatt sowie je zwei aus Hospental und Realp. Anlässlich der ordentlichen Talgemeinde im Frühling 2020 würde die erste Wahl des gestrafften Talrats durchgeführt. Ab diesem Datum soll es dann auch keine Rechnungsprüfungskommission (RPK) mehr geben, sondern in Zukunft sollen die Abschlüsse der Korporation und des EW Ursern von einer professionellen externen Revisionsstelle geprüft werden.

Wiederum zur Diskussion steht die Streichung der Altersbeschränkung für die Wahlfähigkeit in ein Amt bei der Korporation oder beim Elektrizitätswerk Ursern. Aktuell erlischt die Wahlfähigkeit mit dem erreichten 70. Altersjahr. Der Talrat schlägt nun vor, diesen Artikel ersatzlos zu streichen. Neben dem Grundgesetz wird für die Durchführung der Organisationsänderungen auch die Verordnung für den Talrat und den Engeren Rat angepasst.

Auch bei der Einbürgerungsgesetzgebung der Korporation Ursern schlägt der Talrat eine gewichtige Änderung vor. Wenn aktuell ein Talbürger eine Nicht-Talbürgerin heiratet, so kann seine Ehefrau nach einem Jahr bestehender Ehe erleichtert eingebürgert werden. Wenn hingegen eine Talbürgerin einen Nicht-Talbürger heiratet, kann deren Ehemann nur ordentlich eingebürgert werden, das heisst erst nach 50 Jahren Wohnsitz im Urserntal. «Diese Praxis entspricht nicht dem Gleichstellungsgebot der Schweizerischen Bundesverfassung und soll deswegen geändert werden», heisst es in der Mitteilung. «Gleichzeitig können nur noch Personen erleichtert eingebürgert werden, wenn sie ihren Wohnsitz im Urserntal haben.» Konkret soll die Einbürgerungspraxis so angepasst werden, dass ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung erst nach fünf Jahren Wohnsitz im Urserntal und drei Jahren bestehender Ehe gestellt werden kann. Dem gleichgestellt werden eingetragene Partnerschaften bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen.

Eine weitere Anpassung in der Verordnung über das Korporationsbürgerrecht wird bezüglich der Vererbbarkeit des Bürgerrechts vorgeschlagen. Neu sollen auch Kinder von Talbürgerinnen automatisch Korporationsbürger werden, auch wenn deren Mütter nach alter Gesetzgebung das Bürgerrecht durch Heirat verloren hatten.

Die ausserordentliche Talgemeinde findet am Donnerstag, 29. August, 19 Uhr, in der Aula des Bodenschulhauses in Andermatt statt. Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können am Schalter der Talkanzlei Ursern bezogen werden. Sie sind auch auf der Homepage der Korporation Ursern aufgeschaltet (www.korporation-ursern.ch).

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