Dominik Weingartner
Eine Gruppe um den Ebikoner Unternehmer Bruno Aregger bietet seit kurzem Online-Coronatests an, mit denen die Testpersonen an ein Covid-Zertifikat gelangen können. Der Clou: Die Methode ist viel günstiger als ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder in der Apotheke. Für 20 Franken erhalten Testpersonen Zugang zu einem Zertifikat, einzig der Selbsttest muss selber berappt werden.
Nun stellt sich heraus: Die neue Methode ist laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Schweiz gar nicht erlaubt. Beim Onlinetest führt eine Person einen Selbsttest vor einer Webcam durch. Ist er negativ, erhält sie ein Zertifikat. «In der Schweiz ist dieses Vorgehen nicht zulässig», schreibt das BAG auf Anfrage. Nur «Schnelltests zur Fachanwendung» können demnach zu einem Covid-Zertifikat führen. «Diese müssen zwingend durch eine Fachperson durchgeführt werden und sind nicht zur Abgabe an die Person bestimmt, die sich testen lassen will», schreibt das BAG. Und: «Die Apotheken dürfen nur Selbsttests ans Publikum abgeben. Diese führen aber nicht zum Zertifikat.»
«Wir besorgen nur den Zugang»
Das BAG vermutet, dass der neu angebotene Onlinetest zu einem deutschen Zertifikat führt. Bruno Aregger von coronatestonline.ch bestätigt das auf Anfrage. Die Testperson erhält nach erfolgreichem Coronatest ein Zertifikat, das für die EU gültig ist. Das EU-Zertifikat wiederum ist in der Schweiz gültig und kann in die Schweizer Covid-Zertifikatsapp eingescannt werden. Das BAG schreibt:
«Dazu, ob das Vorgehen nach deutschem Recht zulässig ist, können wir uns nicht äussern. Grundsätzlich wird aber ein Zertifikat, das in der EU ausgestellt wird, auch in der Schweiz anerkannt.»
BAG prüft Rechtmässigkeit der Umgehung
Laut Bruno Aregger handelt es sich bei coronatestonline.ch lediglich um einen «Handelspartner». «Wir ermöglichen nur den Zugang zu einem Onlinetest, bieten diesen aber nicht selber an.» Zu diesem Zweck arbeite man mit verschiedenen Partnern in der EU zusammen. Aregger betont: «Unsere Partner haben alle eine offizielle Zertifizierung in der EU durchlaufen.» Mit illegalen Zertifikatshändlern habe man nichts zu tun.
Aregger hofft, dass die Methode seiner Firma bald in der Schweiz zugelassen wird. «Die Nachfrage ist so gross, man würde den Menschen in der Schweiz damit einen grossen Gefallen tun», sagt er. Ob es wirklich so weit kommt, bleibt abzuwarten. Das BAG schreibt nämlich auch: «Wir klären derzeit juristisch ab, ob die Umgehung der Schweizer Bestimmungen über ein Zertifikat in Deutschland rechtmässig ist.»