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Nidwalden

Ölheizungen sollen zur Ausnahme werden

Der Landrat hat die Revision des Energiegesetzes verabschiedet. Das Thema Bioheizöl gab im Parlament erneut zu reden. Das angedrohte Referendum der Grünen/SP-Fraktion dürfte vom Tisch sein.
Landratssitzung im Theatersaal des Kollegiums St. Fidelis. (Bild: Philipp Unterschütz (Stans, 31. März 2021))

Philipp Unterschütz

Weniger Energieverbrauch und mehr erneuerbare Energien – das ist das Ziel der Revision des Energiegesetzes, die der Landrat am Mittwoch in zweiter Lesung verabschiedet hat. Das Gesetz soll am 1. August 2021 in Kraft treten und unter anderem erreichen, dass Ölheizungen zur Ausnahme werden. Die noch gut 3000 Ölheizungen im Kanton sollen in einer Übergangsfrist möglichst mit erneuerbaren Lösungen ersetzt werden. Um den künftigen Mehrbedarf an Strom decken zu können, zielt die Vorlage auch darauf ab, die Energie effizient einzusetzen.

So schreibt das Energiegesetz auch vor, dass künftig bei Neubauten ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt werden muss. Zum Gesetz gehört neben der Eigenstromerzeugung an Bauten oder der Möglichkeit zur Zahlung einer Ersatzabgabe auch die Investition in eine Gemeinschaftsanlage. Die Ersatzabgabe je nicht realisierter kW-Leistung liegt bei 1000 Franken. Abgeschafft wird dagegen die individuelle Heizkostenabrechnung bei Neubauten, weil der Aufwand für die Abrechnung in keinem Verhältnis zur Einsparung stehe. Ausserdem muss die Regierung künftig im Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Ersatzabgaben berichten.

Bioheizöl wird wieder aus dem Gesetz gestrichen

Zu diskutieren gab in der zweiten Lesung der Revision erneut das Thema Bioheizöl. In der ersten Lesung war nämlich mit hauchdünnem Mehr die Einführung einer neuen Standardlösung ins Gesetz aufgenommen worden. Diese hätte es künftig erlaubt, 20 Prozent Bioheizöl dem herkömmlichem Heizöl beizumischen. Schon damals war das Thema sehr kontrovers diskutiert worden. Während die einen Bioheizöl einfach als eine weitere Möglichkeit verteidigten, die den Konsumenten zur Verfügung gestellt werden solle, waren insbesondere die Grünen/SP und auch die Regierung der Ansicht, Standardlösungen gehörten nicht ins Gesetz, sondern in die Verordnung, wo auch die anderen Standardlösungen festgehalten seien. Weil die Verordnung aber in die Kompetenz der Regierung fällt, sahen die Befürworter des Bioheizöls den Weg über das Gesetz als geeigneten Weg, um die Standardlösung doch zu ermöglichen.

Geteilt waren die Meinungen auch über die Lagerfähigkeit, die ausstehende Zertifizierung, die Verfügbarkeit auf dem Markt und die Notwendigkeit von Importen. Nach den Fraktionssitzungen zur Vorbereitung der Landratssitzung schienen die Meinungen gemacht, und es sah danach aus, dass die neue Standardlösung im Gesetz bleiben würde. Kurz vor der Parlamentssitzung drohte die Grünen/SP-Fraktion dann aber, dass sie in diesem Fall das Referendum ergreifen würde (wir berichteten). Und mit dieser Taktik hatte sie letztlich Erfolg. Etliche Vertreter der FDP, die sich als einzige Fraktion in der Debatte auch nicht zu diesem Thema äusserte, hatten offenbar ihre Meinung geändert. In der Abstimmung folgte das Parlament mit 34 gegen 19 Stimmen überraschend deutlich dem Antrag der Grünen/SP, den Artikel wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Übergangsfrist von 15 Jahren zum Ersatz von Elektroheizungen

Wie schon in der ersten Lesung brauchte es erneut einen Stichentscheid von Landratspräsidentin Therese Rotzer, um einen Antrag abzulehnen, der die Streichung eines Artikels verlangte, der eine Übergangsfrist von 15 Jahren zum Ersatz von Elektroheizungen festlegt. Dabei ging es um die Frage, ob es verhältnismässig sei, eine solche Frist ins Gesetz zu schreiben, wenn in dieser Zeit wegen Sanierungsbedarf aufgrund des Alters sowieso praktisch alle diese Anlagen ersetzt werden müssten. Regierungsrat Joe Christen verteidigte die Frist, die nun im Gesetz bleibt, mit dem Hinweis, dass sie Planungssicherheit gebe.

Ein Artikel, der auch für die Sanierung zentraler Elektro-Wasserwärmer eine Frist von 15 Jahren festlegt, wurde hingegen wie schon in der ersten Lesung mit deutlicher Mehrheit (32 zu 23 Stimmen) definitiv gestrichen.

Grüne/SP stimmten zu, SVP lehnte aus Protest ab

In der Schlussabstimmung sprach sich der Landrat schliesslich mit 41 zu 14 Stimmen für die Revision des Energiegesetzes aus. Obwohl im Vorfeld praktisch alle ihre Anträge abgelehnt worden waren, stellten sich auch die Grünen/SP hinter die Revision. Das angedrohte Referendum dürfte damit vom Tisch sein. Dagegen stimmte nun aber die SVP Fraktion, die sich in der ersten Lesung noch dafür ausgesprochen hatte. Der Grund dafür lag beim Thema Bioheizöl. Auf Anfrage sagte nach der Sitzung Armin Odermatt (SVP, Oberdorf), der die Revision für die Partei im Parlament vertreten hatte, dass dies kein Meinungsumschwung sei und die SVP nicht gegen das revidierte Gesetz sei. «Wir wollten mit dieser Protestnote ausdrücken, dass wir gegen das Vorgehen sind, kurz vor der Parlamentssitzung via Medien ein Referendum anzudrohen, worauf dann ein Teil des Landrats umschwenkte. Nach den Fraktionssitzungen sahen die Mehrheiten noch anders aus.»

Ein interessantes Votum gab Iren Odermatt (FDP, Dallenwil) vor der Schlussabstimmung im Namen der Korporationen ab. Nidwalden sei in Sachen Energienutzung keinesfalls ein Trittbrettfahrer. Während im schweizerischen Durchschnitt 90 Prozent Öl und 10 Prozent Holz zur Energiegewinnung genutzt würden, sei der Holzanteil in Nidwalden mit 25 Prozent viel höher. So würden in Nidwalden jährlich 140 Vierachs-Tanklastwagen Heizöl durch Holzschnitzel ersetzt, und der nachwachsende Wald würde gar eine Verdoppelung der Menge an Hackholz zulassen. Was dem im Weg stehe, sei insbesondere der tiefe Holzpreis.

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