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Zug

Öffentlichkeitsgesetz: die Chronologie einer Anfrage

Es bedarf trotz des Öffentlichkeitsgesetzes einiges an Geduld und Aufwand, um Einsicht in Protokolle zu erhalten. So erweist es sich im Fall Villiger

Hat sich der Fall Villiger auf die Regierungstätigkeiten von Sicherheitsdirektor Beat Villiger ausgewirkt? Mit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes vor fünf Jahren wurden im Kanton Zug auch die Protokolle der kantonalen Exekutiven öffentlich. Die «Zuger Zeitung hat Einsicht verlangt».

Am 12. Februar reicht unsere Zeitung ein erstes Gesuch beim Kanton ein: alle Wortmeldungen zur Sicherheitsdirektion in allen Protokollen der Regierungsratssitzungen der Monate August bis Dezember 2018. Die erste Antwort kommt prompt: Die Staatskanzlei verlangt eine Präzisierung, mit der Begründung: Dass aus dem Gesuch ersichtlich sein muss, «zu welchem Thema oder Gebiet» Einsicht genommen werden will. Entsprechend verlangt unsere Zeitung «alle Wortmeldungen des Sicherheitsdirektors Beat Villiger, welche seine Direktion betreffen». Innert weniger Tagen kommt die Antwort: Das Gesuch werde angenommen. Der Kanton benötige aufgrund der Aktenmenge jedoch «etwas mehr Zeit», als bei einem Gesuch für ein einziges Dokument.

Es wird August, bis die «Zuger Zeitung» erstmals die Protokolle zu Gesicht bekommt.

Am 1. April sah es noch anders aus. Eine Nachfrage ergibt, dass das Geschäft für den Folgetag im Regierungsrat traktandiert ist. Zwei Wochen später heisst es, dass die Anfrage zurück ins Departement gehe. Wann dieses erneut traktandiert werde, sei noch offen. Einen Tag später kommt erneut eine E-Mail: Ob das Gesuch noch weiter eingeschränkt werden könne – nein, so die Antwort der «Zuger Zeitung».

Mitte Mai ein weiterer Anruf. Die Bearbeitung des Gesuches verzögere sich – komme aber an die nächste Regierungsratssitzung und werde am 28. Mai dem Sicherheitsdirektor Beat Villiger zum rechtlichen Gehör gegeben.

Villiger kündigt Gegenwehr an

Am 28. Mai ruft Beat Villiger die recherchierende Journalistin auf ihrer Direktnummer an. Villiger will wissen, weshalb unsere Zeitung die Dokumente benötigt – was wir aus diesen machen wollen. «Ich habe nun mit der Sache abgeschlossen und keine Lust auf eine erneute Berichterstattung», so der Regierungsrat. Er werde sich sonst beim rechtlichen Gehör gegen die Sache stellen.

31. Mai: Ein Brief des Kantons informiert die «Zuger Zeitung», dass Villiger eine Fristerstreckung bis 5. Juni gewährt wurde. Mitte Juni hat der Regierungsrat über die Stellungnahme Villigers entschieden. Dem Sicherheitsdirektor bleiben nun 30 Tage Zeit, um Beschwerde einzureichen. Die 30 Tage verstreichen – und einige weitere, um den Postweg abzuwarten. Am 25. Juli erhält die «Zuger Zeitung» die Bestätigung, dass keine Beschwerde eingegangen ist. Abschliessend muss das Gesuch nochmals zur Regierung.

Mitte August schliesslich, das seit einem halben Jahr erwartete Couvert: 29 Seiten doppelseitig bedruckt – 58 Seiten. Plus drei Seiten Erklärung und Begründung. Das Ergebnis: ernüchternd. Ob und wie sich die «Causa Villiger» auf die Arbeit des Sicherheitsdirektors ausgewirkt hatte, ist nicht erkennbar. Zudem sind die Passagen, welche die Gespräche zur «Causa Villiger» protokollieren, geschwärzt. Was aber ersichtlich wird: Der Fall Villiger hat die Regierung beschäftigt. Geschwärzte Protokolle häufen sich auffällig im Oktober 2018, sie betreffen jede einzelne Sitzung. Ein weiteres Gesuch bringt keine neuen Erkenntnisse. Erst die dritte Anfrage, mit welcher unserer Zeitung den Zeitbedarf abschätzen will, ist aufschlussreich: Die «Causa Villiger» benötigte im Oktober 2018 rund ein Viertel der gesamten Sitzungszeit des Regierungsrates, wie der Landschreiber bekanntgab:

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