notifications
Nidwalden

Öffentliches Beschaffungswesen: Regionale Anbieter sollen bessere Chancen bekommen

Die Regierung will das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen anpassen und empfiehlt dem Landrat, eine entsprechende Motion anzunehmen. Die Arbeiten seien bereits im Gang.
Die Nidwaldner SVP Landräte Toni Niederberger (rechts) und Armin Odermatt vor der Holzfassade des Ersatzbaus Süd in Oberdorf, für das Ostschweizer Holz verwendet wurde. (Bild: Philipp Unterschütz (Oberdorf, 29. September 2021))
An der Buochserstrasse in Stans wurden bei der Sanierung Randsteine aus China verlegt.  (Bild: PD)

Philipp Unterschütz

Philipp Unterschütz

Randsteine aus China sollen bei Nidwaldner Strassenbauprojekten nicht mehr Stein des Anstosses sein, sondern lokale oder mindestens nationale Produkte sollen den Vorzug erhalten. Nur eines von etlichen Beispielen, die verantwortlich für eine Motion der beiden Landräte Toni Niederberger (SVP, Stans) und Armin Odermatt (SVP, Büren) waren. Sie forderten Ende August 2021 vom Regierungsrat, dass dieser dem Landrat möglichst bald einen Beschluss zum Beitritt zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (lVöB 2019) vorlegt und das kantonale Submissionsrecht anpasst. Ziel müsse es sein, dass bei Ausschreibung und Vergaben von Natursteinprodukten und Konstruktionsholz inländische Produzenten im Bereich des Möglichen bevorzugt werden. Bei Ausschreibungen von Betonarbeiten soll zudem auch Recycling-Beton eine Option sein.

Nun schreibt die Regierung in einer Mitteilung, dass sie die Motion im Grundsatz unterstütze und dem Landrat beantrage, diese gutzuheissen. Für den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung benötige es eine Totalrevision des kantonalen Submissionsgesetzes, an einer entsprechenden Vorlage werde seit geraumer Zeit gearbeitet. «Zeitgleich mit dem Entwurf des Beitrittsbeschlusses sollen der Gesetzesentwurf und die dazugehörende Verordnung vorgelegt werden. Ziel ist es, dass der Regierungsrat alle Unterlagen im ersten Halbjahr 2022 in die externe Vernehmlassung verabschieden kann.»

Nachhaltigkeitsaspekte dürften der Schlüssel sein

Zugleich warnt die Regierung aber vor zu grossen Hoffnungen. In der Mitteilung heisst es denn auch, dass für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich weitergehende Übereinkommen mit übergeordneten Vorgaben gelten, die nicht umgangen werden könnten. Im Bereich, der nicht von Staatsverträgen erfasst werde, sei das Bundesgesetz über den Binnenmarkt zu berücksichtigen. Auch kann laut der Regierung die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen nicht durch kantonale Ausführungsbestimmungen abgeändert werden.

Der ökologische Aspekt bei der Ausschreibung von Arbeiten stellt ein öffentliches Interesse dar, das im Rahmen einer Submission zu beachten sei, hält die Regierung weiter fest. Und hier wird bei der Stärkung von lokalen Produkten anzusetzen sein, bestätigt Josef Niederberger. «Allerdings sind alle drei Nachhaltigkeitsaspekte – Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft – möglichst ausgewogen zu berücksichtigen. Zudem muss auch den anderen Grundsätzen des Beschaffungsrechts wie dem Diskriminierungsverbot, wonach ein gleichrangiger und gleichwertiger Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten gewährleistet werden muss, Rechnung getragen werden.»

Es muss ein Umdenken stattfinden

Armin Odermatt, einer der beiden Motionäre, ist als Baufachmann und Präsident der landrätlichen Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) immer wieder mit Arbeitsvergaben konfrontiert. Er freut sich, dass die Regierung die Motion unterstützt, betont aber auch, dass es letztlich eben ein Umdenken beim Erarbeiten der Ausschreibungen brauche. «Es muss in den Köpfen etwas passieren. Sie müssen den Spielraum im Gesetz voll auszunutzen.» Es werde bei den Ausschreibungen letztlich auf die Gewichtung der Nachhaltigkeitsaspekte ankommen.

Der zweite Motionär Toni Niederberger – ebenfalls Baufachmann – findet, man dürfe sich nicht hinter Kriterien der interkantonalen Vereinbarung verstecken. Bei den Zuschlagskriterien könnten zusätzliche Kriterien eingebracht werden, wie zum Beispiel eine Preisniveauklausel, bei der teurere lokale Produkte gegenüber solchen aus Tiefpreisländern eine bessere Bewertung erhalten. Es stimme nicht, wenn die Regierung behaupte, die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen könne nicht durch kantonale Ausführungsbestimmungen abgeändert werden. «Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Aargau, Solothurn und Thurgau haben bewiesen, dass es geht. Deshalb müssen wir bei der Umsetzung präsent bleiben.»

Kommentare (0)