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Obwalden

Obwaldner Richtplan: Eine Flut von Anliegen zur Zukunft

Die Vernehmlassung zum neuen Richtplan ist abgeschlossen. Über 1500 Einzelanliegen sind eingereicht worden. Die Auswertung muss möglichst schnell erfolgen, wenn der Bund den neuen Richtplan noch vor Mai 2019 genehmigen soll.
In welche Richtung soll sich der Kanton Obwalden entwickeln? Der neue Richtplan legt unter anderem auch fest, wo in Zukunft wie gebaut werden soll und darf. (Bild: Corinne Glanzmann, 29. September 2015)

Philipp Unterschütz

Im neuen Richtplan geht es um nichts Weniger als die künftige Entwicklung des Kantons Obwalden. Die Zeit für das behördenverbindliche Führungsinstrument drängt. Falls der Kanton bis am 1. Mai 2019 über keinen vom Bund genehmigten Richtplan verfügt, führt dies zu einem Bauzonenmoratorium. Dies würde die Einzonung von Bauzonen verunmöglichen und Auswirkungen auf grosse öffentliche, touristische und volkswirtschaftliche Projekte haben – eine erhebliche raumplanerische Rechtsunsicherheit.

Obwalden hat als letzter Kanton im Mai dem Bund einen Entwurf zur Vorprüfung eingereicht und zugleich die öffentliche Vernehmlassung durchgeführt, die am 6. August zu Ende ging. Eingesetzt wurde dabei erstmals die digitale «E-Vernehmlassung» (wir berichteten). Erwartungsgemäss war das Interesse am wichtigen Thema Richtplan gross. Auf Anfrage gibt das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden bekannt, dass über die elektronische Plattform etwas über 80 Stellungnahmen eingegangen sind. Weitere 25 wurden auf Papier zugestellt und müssen nun noch erfasst werden. Trotz E-Vernehmlassung ist der Rücklauf damit nicht signifikant höher als bei der Vernehmlassung zum heute noch gültigen Richtplan, die im Jahr 2005/2006 stattfand. Aber: «Die Anzahl der einzelnen Begehren oder Feststellungen liegt mit nicht ganz 1500 Einzelanliegen um rund einen Drittel höher als damals», schreibt Urs Winterberger, Raumplaner im Amt für Raumentwicklung und Verkehr. Zum Inhalt der Anliegen könne man momentan aber noch nichts sagen, ebenso wie zum Zeitaufwand, der zur Auswertung der Eingaben benötigt werde.

Auswertung unter hohem Zeitdruck

Die neue Art der Vernehmlassung, die auch den Aufwand bei der Auswertung reduziert, wurde gut aufgenommen. So lobt beispielsweise die FDP Obwalden in ihrer Stellungnahme die E-Vernehmlassung als positiv und kundenfreundlich. «Wir würden es sehr schätzen, wenn dieses Tool auch bei anderen Vernehmlassungen eingesetzt werden könnte.»

Die Auswertungen der vielen Änderungsanträge, Vorschläge und Ideen müssen vom Kanton unter hohem Zeitdruck erfolgen. Tatsächlich hiess es bereits im Rechenschaftsbericht der Obwaldner Regierung fürs vergangene Jahr: «Die Arbeiten sind im schweizweiten Vergleich und gemessen am Endtermin vom 1. Mai 2019 stark in Verzug.» Im November 2018 wolle man dem Regierungsrat einen Bericht vorlegen, schrieb das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Ende Juli auf Anfrage. Der ambitionierte Zeitplan sieht vor, dass Anfang 2019 der Erlass und die Genehmigung durch den Regierungs- und Kantonsrat erfolgen sollen. Danach würde die bereinigte Fassung dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Von 2019 bis 2024 müssten laut Zeitplan dann die Gemeinden ihre Ortsplanungen revidieren.

www.richtplan.ow.ch

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