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Obwalden

Obwaldner Regierung stützt Entlassung des Pfarrers von Kerns

Der Regierungsrat hat die Beschwerde des Kernser Pfarrers gegen seine Kündigung abgelehnt. Kerns muss trotzdem weiter ohne Pfarrer auskommen, denn nur der Bischof kann ihn seines Amtes entheben.
Die Pfarrkirche in Kerns. (Bild: Corinne Glanzmann (Kerns, 4. November 2009) 

Franziska Herger

Kerns hat seinen Pfarrer zu Recht entlassen. So das Urteil der Regierung, die eine Beschwerde von Pfarrer Patrick Mittermüller abgewiesen hat, wie sie am Freitag mitteilte. Es ist die jüngste Entwicklung in einem langen und unerfreulichen Streit: Im Mai 2014 wählte die katholische Kirchgemeindeversammlung den deutschen Geistlichen, zuvor als Pfarradministrator tätig, einstimmig zum Pfarrer. Ebenso einstimmig wählte sie ihn zwei Jahre später wieder ab, nachdem er ab August 2015 krankheitsbedingt arbeitsunfähig war und angeblich jeglichen Kontakt mit der Kirchgemeinde abblockte.

Kirchgemeinde kann nur kündigen, nicht abwählen

Der Pfarrer, der nach der Abwahl per sofort freigestellt wurde, wehrte sich und reichte Beschwerde bei der Regierung ein. Fraglich war unter anderem, ob die Kirchgemeindeversammlung einen Pfarrer einfach so abwählen kann. Laut dem Entscheid des Regierungsrats kann sie das tatsächlich nur auf weltlicher Ebene. Kirchenrechtlich gesehen sei die Abwahl wirkungslos, denn nur der Bischof von Chur, der den Pfarrer auf Vorschlag der Kirchgemeinde ins Amt eingesetzt hat, könne ihm dieses auch wieder entziehen. Das Amtsenthebungsverfahren vor Bischof Vitus Huonder musste aufgrund der Krankschreibung von Patrick Mittermüller sistiert werden.

Die Abwahl stelle aber eine Kündigung des öffentlich-rechtlichen Anstellungsvertrags mit dem Pfarrer dar, so der Regierungsrat. Der entlassene Pfarrer und sein Anwalt Reto Fanger beriefen sich unter anderem auf einen Pfrundbrief aus dem 16. Jahrhundert als Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Dieser habe aber im vorliegenden Fall «keine Relevanz» mehr, schreibt die Regierung, da das Pfrundsystem in Kerns durch eine moderne Besoldungsform mit Arbeitsvertrag abgelöst worden sei. Dieser sei rechtmässig gekündigt worden, so die Regierung weiter. Für die Entlassung habe es sachliche Gründe gegeben. «Das Kirchenvolk hat dem Beschwerdeführer das Vertrauen entzogen, was dieser sich durch sein Verhalten selber zuzuschreiben hat.»

Es hätten keinerlei Hinweise darauf bestanden, ob und wann der Pfarrer seine Tätigkeit wieder aufnehmen würde, heisst es in der Medienmitteilung. Es sei auch nicht vorstellbar, wie er in sein Amt hätte zurückkehren können, nachdem er «bis heute den persönlichen Kontakt mit der Kirchgemeinde aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert» habe. «Nur die Trennung der Kirchgemeinde von der Pfarrperson konnte die verfahrene Situation lösen.» Das rechtliche Gehör sei ihm vor der Kündigung ausreichend gewährt worden.

Fast dreijähriges Verfahren für komplexen Fall

Allerdings schränke die Entlassung des Pfarrers ohne parallele Amtsenthebung durch den Bischof die Religionsfreiheit der Kirche ein, schreibt der Regierungsrat weiter. Diese Einschränkung sei jedoch verhältnismässig und daher gerechtfertigt, denn «es könnte Jahre dauern, bis das Amtsenthebungsverfahren abgeschlossen ist, was letztlich dem Kirchenvolk von Kerns nicht zuzumuten ist».

Der Kernser Kirchgemeindepräsident Albert Reinhart nimmt das Urteil verhalten positiv auf: «Ich hätte es nicht verstanden, wenn wir nicht Recht erhalten hätten. Aber es hat sehr lange gedauert, fast drei Jahre.» Justizdirektor Christoph Amstad erklärt die lange Verfahrensdauer mit der rechtlichen und historischen Komplexität des Falles. «Es ist ein wichtiger Entscheid, der die Trennung von Staat und Kirche berührt. Es gab zudem nur wenig einschlägige Rechtsliteratur und die Anwälte haben in mehreren Schriftenwechseln nicht gerade mit Papier gespart.»

Wie geht es nun weiter? Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig, die Beschwerdefrist an das Verwaltungsgericht beträgt 30 Tage. Anwalt Reto Fanger gab auf Anfrage weder zum Urteil noch zur Frage eines allfälligen Weiterzugs einen Kommentar ab.

Der Pfarrer ist nur bis 2020 eingesetzt

Wie im November an der Kirchgemeindeversammlung bekannt wurde, bezieht Patrick Mittermüller inzwischen IV-Gelder. Dem Vernehmen nach wohnt er in Alpnach. In Kerns muss man weiter ohne Pfarrer zurechtkommen.

Die bald drei Jahre dauernde «Zwischenlösung» mit der Pfarreibeauftragten Marianne Waltert und Aushilfspfarrern funktioniere gut, sagt Albert Reinhart. «Ohne Amtsenthebung durch das Bistum ist Herr Mittermüller nach wie vor der Pfarrer von Kerns. Wir können gar keinen Neuen wählen.» Dem sistierten Verfahren könnte jedoch zuvorkommen, dass Patrick Mittermüller nur für sechs Jahre vom Bischof als Kernser Pfarrer eingesetzt ist, also bis im Sommer 2020.

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