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Obwalden

Obwaldner Regierung ist gegen das Recht auf Akteneinsicht

Die Obwaldner Regierung will das Öffentlichkeitsprinzip nicht einführen. Sie empfiehlt eine Motion zur Ablehnung, die mehr Transparenz fordert. Die kantonalen Behörden kämen ihrem Informationsauftrag seit langem nach.

(sda) Erstunterzeichner Mike Bacher (CVP) will mit seinem Vorstoss erreichen, dass Obwalden ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht einführt. Das Öffentlichkeitsprinzip solle sich sowohl auf die kantonale Staatsverwaltung als auch auf die Einwohnergemeinden erstrecken. Die Demokratie habe nur dann Bestand, wenn sich Bürger als Teil der politischen Gemeinschaft verstehen würden.

«Die Befürchtungen der Motion, der Kanton betreibe eine Geheimpolitik und eine Geheimjustiz, treffen keinesfalls zu», schreibt der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort auf die Motion. Der Kanton kenne seit 1997 das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt, die Verwaltung habe die Pflicht zur Information, wenn nicht öffentliche oder schützenswerte private Interessen entgegenstehen.

Allerdings sei für die Einsichtnahme in Akten kein besonderes Verfahren vorgesehen. Weil Ausnahmen von der Öffentlichkeit nicht konkretisiert seien, erschwere dies die Anwendung in der Praxis. «Es wäre unter diesem Gesichtspunkt wünschbar, konkretere Bestimmungen zu haben», pflichtet die Regierung dem Motionär zwar zu.

Kein Handlungsbedarf

Aus rechtsdogmatischer Sicht wäre eine präzisere Regelung möglich, es bestehe aber kein Handlungsbedarf und keine Notwendigkeit, begründet die Regierung den Antrag an den Kantonsrat, die Motion abzulehnen.

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips könnte eine «Nachfrage» nach staatlichen Informationen fördern. Dies habe umfangreiche Abklärungen zur Folge, auch das Schwärzen sensibler Daten sei aufwendig. Schliesslich würde der neue Erlass auch für die Gemeinden gelten und deren Autonomie in diesem Bereich beschneiden.

Der Kantontsrat befasst sich in seiner Sitzung vom 28. Juni mit der Vorlage. Hinter der Motion stehen 20 Mitunterzeichner.

Nidwalden, Uri, Zug und Schwyz haben das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Der Kanton Luzern hielt zuletzt im vergangenen Juni am Geheimhaltungsprinzip fest, als sich das Parlament gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips aussprach.

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