Markus von Rotz
Markus von Rotz
Markus von Rotz
«Wir haben durch das verlorene Jahr nach dem Volks-Nein im vergangenen September 30 Millionen Franken eingebüsst, weil es nicht gelang, die finanzpolitische Trendwende einzuleiten», sagte Josef Hess am Mittwoch bei der Präsentation der neuen Steuervorlage, über welche am 22. September abgestimmt wird. Er stand den Medien mit der kantonalen Steuerverwalterin Marianne Nufer und Finanzdirektorin Maya Büchi Red und Antwort. Büchi ihrerseits meinte, wenn das damalige Nein dazu beigetragen habe, das Verständnis dafür zu wecken, dass der Kanton nun wirklich handeln müsse, dann könne sie dem letztlich auch noch etwas Positives abgewinnen.
Handeln will der Kanton primär mit einer Steuererhöhung für natürliche Personen: Diese betrage über alle Gemeinden hinweg um die drei bis vier Prozent. Dabei, so betonte Büchi, zahlten die Vermögendsten den Löwenanteil der zusätzlichen Steuern (siehe Tabellen). So leisten die 7,4 Prozent einkommensstärksten Obwaldner 40 Prozent der zusätzlichen Einkommenssteuern und von der zusätzlichen Vermögenssteuer-Last zahlen die 6,1 Prozent der Reichsten (mit über 1 Mio. Vermögen) gar 80 Prozent.
Eines der wenigen Länder mit Vermögenssteuer
Es sei darum falsch zu behaupten, die Vermögendsten würden zu wenig bezahlen, schliesslich hätten jene mit grossem Vermögen in aller Regel auch ein hohes Einkommen und würden darum bedeutend mehr belastet. Die Schweiz sei im Übrigen eines der wenigen Länder, das noch eine Vermögenssteuer kenne. Und diese erleichtere die Ansiedlung nicht. «Es ist darum wichtig, dass wir hier einen Spitzenplatz behalten.» Die Obwaldner Gemeinden seien unter den vordersten 30 in der Schweiz. «Darum wollen wir die Vermögenssteuer nicht antasten.» Ein Abrutschen auf dieser Rangliste wäre «in keiner Art und Weise zweckdienlich».
Hess und Büchi zeigten sich zuversichtlich, dass die Vorlage diesmal beim Volk durchkommt. Es habe im Kantonsrat keine Gegenstimme gegeben, die Vorlage sei einfacher als damals. «Wir sind auf dem Grat zwischen zu viel und zu wenig Steuern so zusammengerückt, dass die Vorlage mehrheitsfähig sein sollte», sagte Hess. «Es gibt noch etwas Schlimmeres als eine Steuererhöhung, nämlich Unsicherheit. Diese ist Gift für Unternehmer und gute Steuerzahler.» Und ein Nein würde Unsicherheit bringen und «noch einige Jahre massive Verluste» bedeuten.
11 Millionen Franken mehr werden erwartet
Die Steuergesetzrevision soll 11,1 Millionen Franken einbringen. Dafür sind diese Massnahmen geplant:
Mehr Firmensteuern durch die kantonale Umsetzung der nationalen Staf-Vorlage: 2,7 Mio.
Erhöhung des kantonalen Steuerfusses um von 2,95 um 0,3 auf 3,25 Einheiten: 6 Mio.
Daraus folgende Erhöhung der Vermögenssteuer: 0,7 Mio.
Senkung Berufsauslagen: 1,2 Mio. (bereits seit 2019 in Kraft)
Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 10000 Franken: 200000 Franken.
Erhöhung Grundstückgewinnsteuer von 1,8 auf 2,0 Prozent und von Gebühren: 266000 Franken.
Das neue Gesetz gibt ferner den Gemeinden die Möglichkeit, einen Steuerrabatt zu beschliessen. Ferner werden als Folge der nationalen Staf-Vorlage neu nur mehr 48 statt 54 Prozent der Gewinn- und Kapitalsteuern von Firmen an die Gemeinden fliessen, der Anteil des Kantons wird von 40 auf 48 Prozent erhöht.